Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 440 Views | 17.02.2017 | 15:32 Uhr
geschrieben von Petra Schlupf

Grüner Funke (Hamburg)

Kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung von ca. 30 Prozent

Bestell-/Kundennummer: GF1148115122

Kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung von ca. 30 Prozent

Mein Stromliefervertrag mit Grüner Funke läuft über 12 Monate und hätte sich am 01.02.2017 um weitere 12 Monate verlängert. Da ich bis dahin keinerlei Emails über eine Preiserhöhung erhalten habe, kam dann am 01.02.2017 die Jahresabrechnung und im Kleingedruckten der Hinweis auf eine Preiserhöhung um ca. 30 Prozent! Ich machte sofort von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und versandte die Kündigung am nächsten Tag per Einschreiben. Am 10.02.17 bekam ich dann eine Email mit der Mitteilung:

SCHLAGWORTE

"Ihre Erklärung, den Vertrag außerordentlich kündigen zu wollen, haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen aber mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können. Ihr Vertrag unterliegt festen Laufzeiten, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Ihnen eine Fortführung des Vertrages zugemutet werden kann. "

Was soll das? Bekommen bei Ihnen nur auserwählte das Recht auf Sonderkündigung, das ja gesetzlich und vertraglich geregelt ist? Wieso wird mir eine Preiserhöhung von 30 Prozent zugemutet?

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Meine Forderung an Grüner Funke: Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2017 | 15:32
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.02.2017 | 22:42
von Petra Schlupf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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