Durch STROGON endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1990 Views | 09.03.2017 | 09:41 Uhr
geschrieben von Se. Cu.

STROGON GmbH (Bonn)

Strogon verweigert unberechtigt den Treuebonus

Bestell-/Kundennummer: VN11115VN14249

Mit Strogon schlossen wir einen Stromlieferungsvertrag über eine Belieferungszeit von 12 Monaten ab, verbunden mit einer uneingeschränkten Preisgarantie über dieselbe Laufzeit. Dabei wurde ein Treuebonus nach einer Belieferungsdauer von 12 Monaten vereinbart.

In einer recht dubiosen u. versteckten mail kündigte Strogon trotzdem eine Preiserhöhung ab Beginn des 12. Belieferungsmonats an. Durch diese Preiserhöhung stand uns -lt. schriftlicher Aussage von Strogon- ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das wir zu Recht wahrnahmen. Dadurch verkürzte sich der Belieferungszeitraum von 12 auf 11 Monate.

In der Schlußrechnung 2016 weigert sich Strogon deshalb den Treuebonus in Höhe von 15 % = 229,44 € gutzuschreiben, obwohl Strogon die verkürzte Belieferungszeit selbst zu verantworten hat.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Gutschrift des Treuebonus in Höhe von 229,44 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


09.03.2017 | 16:49
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Das ist zwar ärgerlich, aber in dem Fall hat Strogon leider Recht. Sie haben den Vertrag vorzeitig beendet und somit steht Ihnen der Bonus lt. AGB nicht zu.

16.03.2017 | 15:15
von Se. Cu. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anscheinend antwortet Strogon generell nicht auf ReclaBox Beschwerden?
ReclaBox u. Verivox ist bei Strogon wohl dasselbe, zumindest kennen die keinen Unterschied. Toll!
Wir sind in der glücklichen Lage, dass unsere Schlußrechnung mit einer Nachzahlung unsererseits abschließt.
Deshalb hat Strogon bereits die erste Mahnung geschickt, aber wir werden es darauf ankommen lassen!
Das kann dauern, aber wir werden Sie auf dem Laufenden halten.


31.03.2017 | 18:59
von Se. Cu. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


04.06.2017 | 12:36
von Günther Maier | Regelverstoß melden
Hallo, manche Menschen scheinen einfachste Sachverhalte nicht zu verstehen. Da Sie den Vertrag vor Ablauf von 12 Monaten beendet haben, steht Ihnen kein Bonus zu. Wenn Sie eine Preisgarantie von 12 Monaten hatten, konnte Strogon den Preis vor Ablauf von 12 Monaten gar nicht erhöhen. Wenn, doch, hätten Sie der Preiserhöung widersprechen müssen, und nicht den Vertrag kündigen sollen. Leider falsch gemacht. Und wenn Sie es "drauf ankommen" lassen, werden auf Sie weitere Kosten zu kommen. Kann doch nicht so schwer sein.



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