Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 331 Views | 04.03.2017 | 18:26 Uhr
geschrieben von Florian Heyn

Stromio GmbH (Kaarst)

Keine Ankündigung von Preiserhöhung per Brief, (Sonderkündigung)

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 123300319

Am 25.02.2017 kam eine E-Mail von Stromio, dass ich doch bitte den Stromzähler ablesen soll und im Kundenportal eintragen soll, dies wurde von mir am 28.02.2017 erledigt und am 01.02.2017 im Kundencenter eingetragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass dort am 13.01.2017 eine Preisinformation eingegangen ist. Habe das Dokument gelesen und dabei bemerkt, dass anscheinend eine Preiserhöhung angekündigt wurde, aber da bekam ich keine E-Mail, die darauf hinwies. (was auch gar nicht zulassig wäre)

SCHLAGWORTE

Per E-Mail ist eine Strompreiserhöhung gesetzlich nicht korrekt, diese muss per Brief erfolgen. (was nicht gemacht wurde) Stromanbieter müssen sich bei Erhöhungen ihrer Preise an die Grundversorgungsverordnung halten. Diese besagt, dass Kunden alle individuell über eine Preiserhöhung informiert werden sollen und das ist nur per Brief gewährleistet.

Leider war es mir so auch nicht möglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, da ich gar nichts davon wusste, dass der Preis stark angehoben wurde.

Auszug aus der E-Mail:

Ihr Sonderkündigungsrecht bestand somit bis zum 28.02.2017. Da uns Ihr Kündigung per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners nicht mehr innerhalb dieser Frist erreichte, können wir Ihrem Kündigungswunsch nicht mehr stattgeben.

Da ich erst am 01.03.2017 davon erfahren habe, als ich ins Kundencenter geschaut habe (und auch keine Strompreiserhöhung per Brief bekommen habe), sollte ich noch kündigen können.

Einziges Angebot, was mir an der Hotline gemacht wurde, war ein zweijähriger Vertrag zu nicht besonders tollen Konditionen. Alle auf der Homepage beworbenen Tarife sind nur für Neukunden. Kündigung, auch wenn man nicht von der Erhöhung wusste, nicht möglich.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung, da noch inerhalb der sechs Wochen Sonderkündigungsrechtes.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.03.2017 | 11:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Heyn,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.03.2017 | 19:01
von Florian Heyn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat das Vertragsende zum monatsende bestätigt.
schlussrechnung wird erstellt.
ich hoffe damit ist nun alles erledigt.




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