Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 266 Views | 08.03.2017 | 09:44 Uhr
geschrieben von Andreas Lehmann

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio nimmt Kündigung per Fax nicht an

Bestell-/Kundennummer: 000122741379

Obwohl ich fristgerecht mit einem persönlich unterschriebenem Kündigungsschreiben als Anlage die Kündigung ausgesprochen hatte und den Eingang bestätigt bekam; lehnt Stromio mit einem lapidarem Schreiben ab.

SCHLAGWORTE

Der Versand einer "brieflichen Kündigung" wäre aufgrund der Fristen nicht mehr möglich gewesen.

Es ist eine Frechheit; dass Stromio mit diesem Trick versucht; Kunden nochmals ein Jahr an sich zu binden.

Hat Stromio das nötig?

Ich fordere Stromio auf, die Kündigung zu bestätigen.

Nachstehend der Schriftwechsel.

-----

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Wiederspruch und bestehe auf die Annahme der Kündigung per Fax über Web.de

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Meine Willenserklärung zur Kündigung war eindeutig und nachvollziehbar durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert, sowie von Stromio durch die Bestätigung des Fax-Eingangs registriert worden.

Eine vollständiger Sendebericht sowie ein Zeuge des erfolgreichen Versandes und das Originaldokument liegen zur Beweisführung vor.

Über zwischenzeitliche Änderungen der AGB, die eine sofortige Kündigung meinerseits zur Folge gehabt hätten, bin ich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht infomiert worden.

Auch über die gerade zu Gunsten der Verbraucher geänderte AGB nicht! Siehe §309 Nr. 13 BGB und jetzige AGB.

Sollten Sie weiterhin die Kündigung per Fax nicht akzeptieren bzw. auf eine Kündigung per Brief bestehen und damit gegen geltendes Recht verstoßen (§ 20 Nr. 4 in den AGB ist nach § 309 Nr. 13 unwirksam

(s. auch Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14) ), werde ich mir rechtliche Schritte und ggf. Schadensersatzforderungen vorbehalten.

Ebenfalls werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereichen; solch ein kundenwidriges Verhalten braucht kein Mensch!

Ihre Bestätigung meiner Küdigung erwarte ich umgehend.

Freundiche Grüsse

Andreas Lehmann

Betreff: Kündigung - Vertragskonto: 000122741379 Vorgangsnummer: 9280744#5db0173

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihr Fax vom 17.02.2017.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Vogt
Ihr Stromio Kunden-Service-Team

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der fristgerechten Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 10:07
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lehmann,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.03.2017 | 11:42
von Sebastian Bell | Regelverstoß melden
Sie haben wie Sie ja selbst schreiben, die Frist verpasst. Der Versand einer "brieflichen Kündigung" wäre aufgrund der Fristen nicht mehr möglich gewesen. Geiz frisst Hirn

09.03.2017 | 19:03
von Andreas Lehmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat heute "kulanterweise" die Kündigung per 31.3.2017 bestätigt!
Geht doch!




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