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158 Views | 22.03.2017 | 09:16 Uhr
geschrieben von Fam Schlereth
Mein Stromvertrag endete am 31.12.2016. Trotz ordnungsgemäßer Schlußrechung wurde das Guthaben von 146,43 Euro bis heute NICHT überwiesen.
Zahlreiche Mahungen meinerseits per Mail/Fax/Telefon wurden ignoriert.
Laut Urteil des Oberlandgericht Düsseldorf, Az. I-20 U 136/14, müssen Stromguthaben UNVERZÜGLICH an den Kunden zurückgezahlt werden.
Grüner Funke befindet sich bereits in Verzug - diese Zinsen sind ebenfalss von Grüner Funke zu tragen und zu erstatten.
Meine Forderung an Grüner Funke:
Unverzügliche Rückzahlung des Guthabens PLUS die bis dahin angefallenen Verzugszinsen
ofortantwort
23.03.2017 | 16:15
Firmen-Antwort von:
Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice
Lieber Herr Schlereth,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
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