579 Views | 12.08.2017 | 21:55 Uhr
geschrieben von Ulrike Schepp

5vorFlug GmbH (München)

Kundenfreundlichkeit: NULL

Bestell-/Kundennummer: 69LC34Y

Hotel abgebrannt.

Letztes Jahr um diese Zeit flogen wir mit 5vorFlug nach Madeira. Bei der Anreise klappte alles super, das Hotel war ein Traum. Leider brannte das Hotel am 2. Urlaubstag komplett ab. Wir irrten eine halbe Nacht durch Funchal, fanden schließlich ein Zimmer für den Rest der Nacht.

SCHLAGWORTE

Die Reiseleitung machte keinerlei Versuch, uns zu finden oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Das taten wir dann. Man bot uns schließlich für die restliche Zeit ein Zimmer in einem um mehrere Klassen schlechteren Hotel an, woraufhin wir beschlossen den Urlaub abzubrechen. Es handelte sich schließlich um unsere Silberhochzeits-Reise.

Die Reiseleitung buchte uns daraufhin einen Flug nach Düsseldorf, obwohl wir nach Frankfurt mussten. Am Flughafen fanden wir heraus, dass es auf der Maschine nach Frankfurt fünf freie Plätze gab. Wir teilten dies der Reiseleitung mit und baten um Umbuchung, was abgelehnt wurde. Schließlich beschafften wir uns selbst und auf eigene Kosen den Rückflug nach Frankfurt.

Von 5vorFlug wurde uns eine Erstattung von 50 % des Reisepreises angeboten, dabei hatten wir von 14 gebuchten und bezahlten Tagen nur zwei in Anspruch genommen. Von den Kosten für das Hotel in der Brandnacht und dem Rückflug nach Frankfurt war auch keine Rede.

Die bei der Buchung mitverkaufte Reiseversicherung erstattete uns für in der Eile der Evakuierung zurückgelassene Gegenstände im Wert von mehreren hundert Euro gerade mal 25 Euro!

Wir sind heute noch gerichtlich dabei, unser Geld für zwölf Tage nicht erhaltene Leistungen und die sonstigen Auslagen zurückzubekommen.

FAZIT: Wenn alles klappt, ist es gut. Aber Kulanz und Kundenfreundlichkeit sind bei 5vorFlug unbekannt.

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Meine Forderung an 5vorFlug GmbH: Erstattung der restlichen 50 % + Kosten für Heimflug.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


13.08.2017 | 03:24
von Peter Hennecke | Regelverstoß melden
Die Reisebranche scheint mehrheitlich auf stur zu schalten bei gerechtfertigten Reklamationen. Da habe ich auch Erfahrungen. Der Kunde sollte da nicht klein beigeben, schon gar nicht in einem Fall wie diesem.
Hier sollte ein Totalersatz plus Extrakosten eingeklagt werden. Zusätzlich eine erheblichere Betrag für entgangene "Urlaubsfreude".
Das Hotel brennt ab: ein Horror!

13.08.2017 | 03:25
von Peter Hennecke | Regelverstoß melden
Die Reisebranche scheint mehrheitlich auf stur zu schalten bei gerechtfertigten Reklamationen. Da habe ich auch Erfahrungen. Der Kunde sollte da nicht klein beigeben, schon gar nicht in einem Fall wie diesem.
Hier sollte ein Totalersatz plus Extrakosten eingeklagt werden. Zusätzlich ein erheblichere Betrag für entgangene "Urlaubsfreude".
Das Hotel brennt ab: ein Horror!

03.09.2017 | 13:49
von Ulrike Schepp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mittlerweile Klage eingereicht


24.09.2017 | 16:43
von Ulrike Schepp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben über unseren Anwalt Klage bei Gericht eingereicht




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