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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 671 Views | 01.10.2017 | 10:10 Uhr
geschrieben von Susanne Mehlbauer

Höffner (Schönefeld)

Finanzierung des Restbetrages abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 7392974/// 7530023-3/// 7430057-3

Wir haben bei Höffner drei Aufträge ausgelöst. Wir haben eine Küche mit zusätzlichen Bartisch, einen Essbereich und eine Wohnlandschaft gekauft. Dreiviertel der Summe ist bereits angezahlt, die Restsumme wollte ich nun gern finanzieren.

SCHLAGWORTE

Diesem Wunsch, kommt Höffner Dresden nicht nach, mit der Begründung, dass die Möbel bereits auf Lager liegen und durch eine Finanzierung für mich die Möglichkeit bestünde die Kaufverträge komplett zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Es hat wohl schon Kunden gegeben, die das so praktiziert haben.

Die Möbel werden am 20.10.2017 geliefert werden. Ich habe wie gesagt dreiviertel schon angezahlt.

Meine E-Mail an das Kundencenter würde nicht beantwortet, ein nochmaliger Anruf, mit der Bitte zur Prüfung würde vom Kundenservice Dresden abgelehnt und dabei auf die Verfügung der dortigen Geschäftsleitung verwiesen.

Es ist wirklich unverschämt, aufgrund schlechter Erfahrung mit anderen Kunden, pauschal jeden kaufwilligen Kunden zu unterstellen, dass er betrügen könnte. Unabhängig davon, könnte ich den Einwand verstehen, wenn ich die Lieferung innerhalb der nächsten 14 Tage bereits erwarten würde.

Für uns war es somit der letzte Kauf den wir in Ihrem Unternehmen getätigt haben.

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Meine Forderung an Höffner: Finanzierung des Restbetrages komplett, nicht nur für die Couch.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.04.2018 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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