Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 338 Views | 19.02.2018 | 12:33 Uhr
geschrieben von Bernd Röhrs

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unseriös, da keine Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: Ku.-Nr.: 410870

Keine Schlussrechnung, Guthaben-und Bonusauszahlung

Hallo Recla-Team

SCHLAGWORTE

. schon wieder Ärger mit BEV!

Zum 31.12.2017 habe ich ich meinen Stromliefervertrag fristgerecht gekündigt, die mir auch mit Bedauern! schriftlich bestätigt wurde.

Trotz §40 Abs. 4 EnWG ist bis zum heutigen Tag, 17.02.2018, bei mir noch keine Schlussabrechnung geschweige denn eine Guthaben/Neukunden Zahlung eingegangen.

Trotz 3-facher, Mail, Fax und Einschreiben mit Rückschein, bestätigt 13.02., Anmahnung keine Reaktion von BEV. Mein Schreiben an BEV am Ende dieser Nachricht. Telefonisch ist BEV erst gar nicht zu erreichen, entweder ellen lange, nervige Warteschleife oder es geht trotz Geschäftszeit niemand ans Telefon.

Schon zu Vertragsbeginn fing der Ärger mit BEV an. Erst nach Veröffentlichung über dieses Portal wurde mit der Sofortbonus ausgezahlt.

Komisch ist allerdings, dass in meinem Bekanntenkreis, ebenfalls ehemalige BEV Kunden, die fast zeitgleich gekündigt hatten, die Abrechnung bin in 3 Wochen im Briefkasten war. allerdings hatten die jeweils eine hohe Nachzahlung!

Dieses Geschätsgebahren halte ich nun doch für sehr unseriös und kann den Anbieter keinesfalls empfehlen!

Mit freundlichem Gruss

B. M.R.

Hier nun mein Mahnschreiben an BEV:

BEV Bayrische Energieversorgungs mbh

Nymphenburger Str. 154

80634 München Abs.: Bernd Röhrs

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bremen, 12.02.2018

Betreff: Ku. -Nr.: 410870, Vertrag-Nr.: 335672, Zähler-Nr.: 4145191711

Sehr geehrte Damen und Herren

Zum 31.12.2017 habe ich oben genannten Stromliefervertrag mit Ihnen fristgerecht gekündigt, den Zählerstand schriftlich übermittelt…und Sie haben diese Kündigung auch schriftlich bestätigt.

Sicherlich kennen Sie den § 40 Abs. 4 EnWG (Schlussrechnung, Guthaben-und Bonuszahlungen hat innerhalb 6 Wochen zu erfolgen) besser als ich. Nun sind diese 6 Wochen verstrichen und Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht bisher nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie hiermit auf meine Schlussrechnung inkl. Bonus bis zum 16.02.2018, dieses ist die erste und letzte Frist, zu zuschicken bzw. ein Guthaben inkl. Bonus bis zu diesem Tag auf das Ihnen bekannte Konto zwingend zu überweisen.

Bei Nichtbeachtung dieser Frist, werde ich zeitgleich Beschwerdeschreiben an die Schlichtungsstelle Energie e. V. Berlin, Verbraucherzentrale, Check 24 und Verivox auf den Weg bringen. Falls notwendig werde ich diesen Vorgang meinem schon erfahrenen Anwalt (Flexstrom, Fuxx Strom etc, ) zur weiteren Bearbeitung geben.

Ich akzeptiere keine Sachleistungen, Fernseher, Tablet, Staubsauger, Bügeleisen etc. Das Gleiche gilt auch für eine Scheckankündigung.

Mit freundlichem Gruß

…………………………………

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Erstellung meiner Schlussrechnung, Überweisung! Guthaben und Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2018 | 12:33
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Röhrs,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2018 | 10:44
von Bernd Röhrs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Recla Team
Nach der Veröffentlichung auf diesem Portal habe ich Die Schlussrechnung am 20.2. in der Post gehabt. das Guthaben und der Neukundenbonus waren am 23.02. auf meinem Konto.
Ich denke mal, dass ohne dieses Portal noch nicht passiert wäre.
Danke dafür ;-)

MfG

trotz Allem finde ich dieses Geschäftsgebaren höchst unseriös und kann nur jedem empfehlen zu prüfen mit wem er einen Strom Liefervertrag abschließt.




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