BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Verstoß gegen § 40 (4) EnWG
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 372108; Vertragsnummer 298025
Nach Kündigung des Stromvertrages mit der BEV mhH zum 31.12.17 fehlt bis heute die Schlussabrechnung und die erwartete Rückzahlung.
Mein Stromvertrag mit der BEV mbH endete nach fristgerechter Kündigung am 31.12.2017. An diesem Tag meldete ich auch den Schlusszählerstand.
Anfang Februar reklamierte ich über das Kontaktformular auf der BEV-Homepage die noch fehlende Schlussrechnung. Leider erhielt ich darauf bisher keine Antwort. Telefonische Versuche der Kontaktaufnahme gab ich auf, nachdem ich 10 Minuten in der Warteschleife hing.
Die nach § 40 (4) EnWG vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Vorlage der Endabrechnung ist nun deutlich überschritten und ich fordere die BEV nun auf, innerhalb einer Woche mir die Schlussrechnung zukommen zu lassen und die von mir erwartete Rückzahlung meinem Konto gutzuschreiben. Ansonsten werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale einreichen. Außerdem werde ich einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung meiner Forderung beauftragen.
20.02.2018 | 08:54
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Büchler,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst