BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (80364 München)
Fristsetzung Schlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 450671 / Zählernummer: 31419559
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setzte ich Ihnen für meine Schlussrechnung eine Frist bis zum 06.03.2018.
Am 31.01.2018 habe ich bereits fernmündlich von Ihnen die Zusage einer zügigen
Bearbeitung erhalten.
Ihre Mitarbeiterin konnte mir heute am 19.02.2018 telefonisch wieder nur mitteilen, dass
ich im System weiterhin in Bearbeitung bin. Es ist also in achtzehn weiteren Tagen nichts
passiert.
Die Abrechnungsfrist ist gesetzlich in § 40 Abs. 4 EnWG festgelegt und beträgt maximal
sechs Wochen.
Sollte ich bis zum 06.03.2018 keine Abschlussrechnung erhalten, werde ich ohne weitere
Schreiben Rechtsmittel einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Timm
28.02.2018 | 10:49
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Timm,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
14.12.17 Lieferende mit betätigter Kündigung.
31.01.2018 Nachfrage telefonisch wegen Endrechnung, Neukundenbonus, Guthaben.
19.02.2018 Fristsetzung per Einschreiben.
Antwortschreiben BEV vom 26.02.2018 erhalten am 28.02.2018 Verbrauchsabrechnung in Bearbeitung.
Endabrechnung vom 22.02.2018, erhalten am 28.02.2018 mit bestätigter Überweisung von 264,06 Euro.
Heute am 12.03.2018 Gutschrift über 264,06 Euro erhalten.
Rechnungserstellung vom: 14.12.2017 bis 22.02.2018
Gutschrift angekündigt: 22.02.2018, erhalten: 12.03.2018.
Liebe BEV, niemals wieder!