Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 511 Views | 12.03.2018 | 15:09 Uhr
geschrieben von Werner Boland

Stromio GmbH (Kaarst)

Preiserhöhung über 30 % Kündigung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 11884736

Am 11.12.2017 teilte mir Stromio (Grünwelt) mit, dass sie beabsichtigen, die Strompreise zu erhöhen. Da die Erhöhung mehr als 30% beträgt (von 21,62 auf 28,20 Cent pro kW/h), habe ich über einen Preisvergleich einen neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragt.

SCHLAGWORTE

Diesem Wechsel wurde jedoch direkt vor Ablauf der Kündigungsfrist von Stromio nicht zugestimmt. Danach habe ich einen Mitarbeiter der Hotline befragt, warum dem Wechsel nicht zugestimmt wurde. Die Antwort darauf lautete, ich hätte eine Sonderkündigung aussprechen müssen. Eine "normale" Kündigung durch den neuen Anbieter sei nicht wirksam.

Ich habe dann darum gebeten, dass Stromio mich doch bitte in den Tarif für Bestandskunden einteilt. Die Antwort hierzu lautete, dass das jetzt nicht mehr geht, da ja die Sonderkündigungsfrist abgelaufen ist. Ich soll jetzt den um circa 300 Euro pro Jahr teueren Tarif zahlen.

Ich empfinde diesen Vorgang als äußerst unseriös. Wenn schon eine Preiserhöhung verlangt wird, warum wird man dann nicht in den Tarif für Bestandskunden eingeteilt, sondern in einen Tarif, der um 30% teurer ist?

Die Antwort auf diese Frage ist ja wohl offensichtlich.

Sollte es mit Stromio auf diesem Wege nicht zur Einigung kommen, so werde ich wohl weitere Schritte einleiten müssen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Einteilung in den Stromtarif für Bestandskunden.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2018 | 07:33
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Boland,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2018 | 07:53
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Um Probleme bei der Sonderkündigung zu vermeiden, sollten Verbraucher lieber selber kündigen.
Aber auch wenn diese Kündigung angeblich nicht korrekt vorgenommen wurde, so ändert dies nichts daran, dass die Preiserhöhung von 30% unzulässig ist.
Begründung: Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Dies dürften 1 bis 3% sein. Aber natürlich nicht 10% oder gar mehr. Weiterführende Informationen finden Sie hier: verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/

Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es sich lohnt, gegen diese überzogenen Preiserhöhungen vorzugehen. Notfalls müssen Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Einen Kompromiss (z. B. nur 15% Preiserhöhung) sehe ich kritisch, weil auch eine derartige Preiserhöhung unzulässig ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

13.03.2018 | 11:45
von Werner Boland noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In einem Antwortschreiben von Stromio wurde auf meine Forderung zur Einteilung in den "classic" Tarif nicht eingegangen. Es wurde nur noch mal auf eine angeblich fehlerhafte Kündigung hingewiesen. Ich habe gegen diese Schreiben Einspruch erhoben.


16.03.2018 | 14:24
von Werner Boland noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat die Beschwerde abgelehnt und besteht auf die Preiserhöhung von 30%. Ich werde jetzt den Rechtsweg einleiten.




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