Durch Baldur-Garten endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 163 Views | 05.06.2018 | 13:49 Uhr
geschrieben von Sarah Heinßen

Baldur-Garten GmbH (Bensheim)

Enttäuschung

Bestell-/Kundennummer: 1455978536

Im Oktober 2017 kaufte ich einige Pflanzen bei Baldur. Einzig eine

SCHLAGWORTE

Hortensie hat spärlich ausgetrieben. Das sah ich aber erst im Frühjahr,
denn Märzenbecher usw. treiben nun einmal dann erst aus. Wir wohnen in Höhenlage mit Schnee (deshalb gut abgedeckte, aber feucht gehaltene Beete). Die afrikanischen Ringkörbchen kaufte ich bereits zum zweiten mal, diese sind mir bisher immer eingegangen (inzwischen habe ich sie bei Aldi gekauft, obwohl die auch bei Baldur beziehen, sind diese endlich angewachsen).

Der Schneeball, den ich vorletztes Jahr bei Baldur kaufte, wuchs gut an. Auch ansonsten habe ich einen schön blühenden Garten. Nachdem also alle Pflanzen (bis auf die Hortensie) eingegangen waren, reklamierte ich am 21.04. schriftlich. Dann sollte ich Bilder schicken, tat ich, wurde von Mitarbeiter zu Mitarbeiter gereicht. Der letzte, Herr S. anwortete nun einfach garnicht mehr auf meine E-Mail, nachdem er sagte, meine Ansprüche seinen erloschen (die Reklamation sei zu spät erfolgt).

Das fand ich frech. Ich weiß, ich habe keine Anwachsgarantie, aber ich sehe erst im Frühjahr was austreibt und was nicht. Ich vermute, die Lieferung wurde nicht fachgemäß versandt. Bin total enttäuscht. Ich hätte gerne einen Teil des Geldes ersetzt. Was hilft mir ein Händler, der schöne, exotische Sachen verkauft, wenn sowieso alles kaputt geht. Ich kann einen Einkauf nicht empfehlen.

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Meine Forderung an Baldur-Garten GmbH: Einen Teil des Geldes zurück (die Hälfte).


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Kommentare und Trackbacks (2)


13.06.2018 | 19:58
von Sarah Heinßen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Garnicht zu reagieren finde ich wirklich nicht in Ordnung. Sehr schade.


28.06.2018 | 20:33
von Sarah Heinßen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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