E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
E wie Einfach erstellt keine Abrechnung
Im Oktober 2008 wechselten wir zu E wie Einfach als neuen Gasversorger. Wir bekamen einen Vertrag mit einem Jahr Preisbindung. Anfang 2009 teilte ich den Zählerstand vom 31.12.2008 mit. Wir sind Vermieter und benötigen diese Angaben für die Nebenkostenabrechnung. Zeitgleich fragte ich nach einer Zwischenabrechnung, woraufhin man mir mitteilte, dass dies gegen eine Gebühr von 20 Euro möglich sei. Wir verzichteten daraufhin auf die Zwischenabrechnung.
Die reguläre Abrechnung sollte nach Ablauf des Vertragsjahres, also Ende Oktober, erstellt werden. Nachdem das Vertragsjahr ausgelaufen war, habe ich mehrfach angerufen und nach der Abrechnung gefragt, woraufhin jedesmal auf den Netzbetreiber verwiesen wurde, der angeblich den Umrechnungsfaktor noch nicht übermittelt hätte. Zwischenzeitlich hatten wir gekündigt, da der Preis nach Ablauf der Preisgarantie erheblich gestiegen war.
Zuletzt hatte ich die Auskunft am Telefon bekommen, dass der Netzbetreiber den Umrechnungsfaktor zum 30.11. übermitteln müsse, die Abrechnung wäre so dann um den 03./04.12.09 bei uns. Am 03.12. hatte ich letztmalig dort angerufen und zur Auskunft bekommen, dass, welche Überraschung, der Umrechnungsfaktor immer noch nicht übermittelt worden sei.
Jegliche Einwände, dass wir die Nebenkostenabrechnung durch uns nicht erstellt werden könne, woraufhin die Mieter nach Ablauf des 31.12. ein Guthaben an uns nicht mehr erstatten müssen, sowie dass das Finanzamt uns mit einer Zwangsgeldandrohung im Nacken sitze, weil wir die Steuererklärung aufgrund der fehlenden Nebenkostenabrechnung nicht einreichen können, interessierten dort überhaupt nicht. Wir sollten den Verbrauch, sowie die Kosten dann eben schätzen.
Ein Anruf bei der Süwag, dem Netzbetreiber, ergab, dass der Umrechnungsfaktor durch E wie Einfach schlicht per Telefon erfragt werden könne und diese sich lediglich mal an die Strippe hängen müssten. Dieser Verein ist die Höhe.
Mittlerweile ist es soweit, dass ich am Montag bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf Rechnungsstellung erlassen werde, so dass ich hoffentlich noch die Fristen für die Mieter und das Finanzamt einhalten können werde.
15.12.2009 | 18:22
Abteilung: Presse/PR
Sehr geehrte Frau Eppler,
wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, haben Sie Ihre Abrechnung zwischenzeitlich erhalten.
Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und hoffen, Ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
Wir sind froh, diesen Anbieter losgeworden zu sein, und hoffen, dass der neue Gasversorger diese Probleme nicht verursacht.