AOK Baden-Württemberg (Stuttgart)
Verweigerung des dringend benötigten Fahrscheins
Zuständig ist die AOK-Stelle Neuenbürg
Nach einer großen Schulteroperation sollte ich von der AOK eine Haushaltshilfe bekommen und regelmäßige Fahrten zur Nachuntersuchung. Die Zusage per Telefon bekam ich sofort, die Genehmigung dafür nicht. Da ich alleine lebe und niemanden habe, der mir helfen kann, bin ich auf die Hilfe durch die AOK angewiesen.
Nicht nur, dass gar keine Haushaltshilfe zur Verfügung stand oder durch mich selbst aufgetrieben werden konnte, die Fahrt zu den nötigen Untersuchungen wurden schon nach zwei Wochen verwehrt, obwohl er Arzt explizite Anträge für die Genehmigung ausgestellt hat, weil ich mit dem, in ein Abduktorenpolster eingebetteten Arm nicht selber fahren darf. Die notwendigen Untersuchungen müssen so jede Woche aufs neue abgesagt werden, weil die Mitarbeiter nicht in der Lage sind, die erforderlichen Schritte dazu rechtzeitig einzuleiten.
Trotz heftiger Schmerzen, inzwischen ohne Medikamente und ab morgen keinen Krankenschein mehr, verweigert mir die zuständige Sachbearbeiterin in Neuenbürg die Genehmigung für den Fahrdienst oder ein Taxi nach Karlsruhe zum Arzt. Ohne persönliche Vorstellung und Untersuchung mit AOK-Karte, kann der Arzt wegen dem Quartalswechsel aber nichts mehr schicken.
Öffentliche Verkehrsmittel fahren in Dobel nur unzureichend und sind im kranken Zustand ohnehin keine Option.
Die Situation hat sich nicht geändert, aber dur die fortschreitende Erkrankung, habe ich keine kraft mehr zu kämpfen.