voxenergie GmbH (Berlin)
Nach Sonderkündigung soll ich weiter den Grundpreis zahlen!
Bestell-/Kundennummer: 87901136062
Wir sind in Mai 2018 umgezogen und haben von unseren Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die schriftliche Kündigung hat der Stromanbieter voxenergie am 12.06.18 erhalten, diese wurde nicht bestätigt, aber kurz danach kam eine Jahresabrechnung.
Leider wurde im Juli weiter die Monatsrechnung abgebucht. Der Anbieter voxenergie ist telefonisch nicht zu erreichen, E-Mails werden nicht beantwortet und schon gar nicht schriftliche Beschwerden.
Nach vielen Versuchen haben wir mit einem Mitarbeiter von voxenergie am Telefon über die Fehlabbuchung gesprochen, diese wurde uns dann schriftlich zuerst bestätigt.
Die Folgereaktion von voxenergie war aber eine neue Jahresabrechnung mit einen anderen Zählerstand und einen weiterhin laufenden Grundpreis, womit die fehlerhafte Abbuchung diese neu entstandenen Kosten wieder decken müsste.
14.11.2018 | 11:03
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Schepanick,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde.
Am 15.06.2018 ist bei uns Ihre Kündigung aufgrund des Umzuges eingegangen. Sie teilen uns mit, dass Sie bereits im Mai 2018 umgezogen sind.
Hier möchten wir gerne auf unsere AGB ( voxenergie.de/agb/) Punkt 9 – 9.1 verweisen „Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. “
Aufgrund Ihrer verspäteten Umzugsmeldung konnte keine Abmeldung zum Auszugsdatum durchgeführt werden.
Am 10.07.2018 haben wir alle angeforderten Unterlagen für die Abmeldung der Verbrauchsstelle erhalten. Die Abmeldung Ihrer alten Verbrauchsstelle wurde zum 02.06.2018 durchgeführt, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen rückwirkenden Abmeldungsfrist von 6 Wochen.
Der zu viel geleistete Abschlag für den Juli 2018 wurde mit Ihrer aktuellen Abschlussrechnung vom 23.10.2018 verrechnet.
Die Grundgebühr wurde Ihnen bis zum Vertragsende (30.10.2018) in Rechnung gestellt. Hierfür verweisen wir auf unsere AGB Punkt 9.1, hier weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist oder voxenergie dort keinen Dienst anbietet.
Weitere Gründe für eine nicht mögliche Belieferung können z. B. der Einzug in ein Pflegeheim oder ein Auszug ins Ausland sein. Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall bisher die Annahme, dass eine Weiterbelieferung möglich ist.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnten.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, Schepanick!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team