32 Views | 24.11.2018 | 22:54 Uhr
geschrieben von Friedrich Hasse

Berliner Verkehrsbetriebe (Berlin)

"Ihre Abokarte ist ungültig - bitte aussteigen! "

Heute Abend wurde ich in der U7 nach meinem Fahrschein gefragt. Ich nahm mir etwas Zeit, bis ich meine Abokarte herausgekramt hatte (bin seit Jahren BVG-Stammkunde mit Jahreskarte), so dass der Kontrolleur schon ungehalten wurde.

SCHLAGWORTE

Als ich sie ihm zeigte, behauptete er, sie sei ungültig. Ich meinte nur, das könne nicht sein, die Jahresgebühr wurde ja erst vor kurzem von meinem Konto abgebucht. Er beharrte allerdings darauf, dass ich jetzt aussteigen müsse.

Ich weigerte mich, weil ich einen dringenden Termin hatte, zu dem ich pünktlich erscheinen wollte. Dann bat er mich um meinen Personalausweis, den ich ihm dann - ungeschickterweise - in die Hand gab, statt ihn bloß vorzuzeigen. Prompt behielt er ihn ein und marschierte in Richtung Ausgang. Ich ging mit, weil ich dazu nun mehr oder weniger gezwungen war - ohne Perso wollte ich nicht weiterfahren.

Auf dem Bahnsteig telefonierte er mit Kollegen herum (oder tat jedenfalls so), behauptete nach wie vor (übrigens auch lautstark gegenüber vorbeigehenden anderen Fahrgästen!), dass ich ein Schwarzfahrer sei und dass dies nun eine ganze Weile dauern würde.

Irgendwann sagte er: "Oh, die Karte funktioniert ja doch auf einmal! " - und händigte sie mir samt Personalausweis aus.

Meines Erachtens eine offensichtliche Schikane-Aktion das Ganze - war auch von der Art des Auftretens des Kontrolleurs ziemlich klar so angelegt. Hat mich Zeit und Nerven gekostet und ist einfach eine Frechheit, so ein Verhalten.

Meine Frage (n) :
- Ist ein Kontrolleur berechtigt, den Personalausweis einzubehalten oder kann er lediglich verlangen, ihn einzusehen?
- Ist ein Kontrolleur verpflichtet, seinen eigenen Ausweis so vorzulegen, dass seine Nummer erkennbar ist (das war hier nicht ganz der Fall, die Nummer war nach unten zu 1/4 abgeschnitten)?
- Falls eine solche Behauptung vorliegt ("Abokarte ist ungültig") - ist man tatsächlich verpflichtet auszusteigen? Kann der Kontrolleur sein Gerät manipulieren, so dass die Aussage "ungültig" einfach zur Irreführung angezeigt wird? (eben bei - für ihn - nervigen Leuten wie mich, die bei Kontrolle nicht sofort ihre Karte bereit halten)
- Muss man seine Fahrkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgezeigt haben (z. B. bis zur nächsten Station)?

Dankeschön für sachkundige Auskunft!

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