Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 32 Views | 10.01.2019 | 09:26 Uhr
geschrieben von Inga Repkewitz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 484364

Wir waren Kunde bei der BEV.

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Nachdem wir Ende September 2018 umgezogen und mein Lebensgefährte, bei dem wir eingezogen sind, dort schon einen Anbieter hatte, haben wir fristgerecht gekündigt.

Nun habe ich folgendes Problem:

Ich habe nie meinen Neukundenbonus in Höhe von ca. 135,00€ bekommen.

Das Guthaben von 99,52€ aus dem Verbrauchsjahr 2017 habe ich nicht bekommen und aus dem Verbrauchsjahr 2018 das Guthaben von ca. 338,00€ habe ich auch noch nicht bekommen.

Zusammengerechnet sind es ungefähr 575,00€, die ich von der BEV schon längst überwiesen hätte bekommen müssen.

Ich habe inzwischen unzählige E-Mails geschrieben und mindestens genauso oft angerufen. Immer wieder wurde mir versprochen, dass das ausstehende Guthaben sofort ausgezahlt wird. Nichts passiert.

Ich bin regelrecht verzweifelt, weil ich nicht mehr weiß, wie ich an mein Geld kommen soll. Ich bin auf das Geld angewiesen und verstehe sie in Verhalten nicht. Meine Abschlagszahlungen hat die BEV ja auch immer pünktlich bekommen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Auszahlung des ausstehenden Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2019 | 09:26
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.01.2019 | 10:58
von Inga Repkewitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich nicht! Gerade einen Antrag bei der Schlichtungstelle gemacht und für morgen einen Termin bei der Verbraucherzentrale bzw einem Juristen.




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