BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Bestätigung für Ablehnung der freiwilligen Preiserhöhung
In Ihrem Schreiben vom 11.01.2019 musste die BEV meine Rechtsauffassungsbestätigen, dass es für die im Dezember 2018 durch BEV angekündigte Preiserhöhung aufgrund der vereinbarten Preisgarantie keine Grundlage gäbe.
In gleichem Schreiben versuchte die BEV, eine "freiwillige, einvernehmliche" Preiserhöhung zum 01.02.2019 vorzunehmen.
Dieser habe ich mit meiner Mail vom15.01.2019, 12:39 Uhr, widersprochen und um eine Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gebeten. Diese Frist ist ohne Ergebnis verstrichen.
In einer E-Mail vom heutigen Datum (23.01.2019, 11:21 Uhr) habe ich die BEV vorsorglich darauf hingewiesen, dass es für eine Erhöhung der Abschlagszahlung keine Grundlage gäbe und ich die Abschlagszahlung ggf. automatisch ohne weitere Kommunikation zurückbuchen werde. Ich habe außerdem präventiv darauf hingewiesen, dass es aufgrund der von BEV kalkulierten Abschläge keine Grundlage für einen 12. Monatsabschlag im März gäbe.
Ich fordere die BEV auf, meinen Widerspruch gegen die freiwillige Preiserhöhung aus dem Schreiben vom 11.01.2019 unverzüglich zu bestätigen.
Kundennummer: 1057217
Vertragsnummer 922096
Vertragsbeginn: 01.04.2018
Vertragslaufzeit: 12 Monate
eingeschr. Preisgarantie: 12 Monate (31.03.2019)
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Thorsten S.
24.01.2019 | 16:38
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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