MEDION AG (Essen)
Zwangs-Deaktivierung der Prepaid-Karte
Angedrohte Zwangs-Deaktivierung der Prepaid-Karte, wenn trotz Guthabens nicht Guthabenaufladung realisiert wird
Ich habe heute bei der Bundesnetzagentur beantragt gegen ALDI TALK ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs - § 5 UWG einzuleiten.
im Wortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gegen ALDI TALK ein Verfahren einzuleiten wegen unlauteren Wettbewerbs - § 5 UWG i. V. mit § 16 -
ALDI TALK bewirbt seinen Prepaid-Tarif und schließt seine Verträge (siehe Anhang) mit dem Versprechen: keine Grundgebühr - kein Mindestumsatz. Dies ist irreführend, glaubt doch der Verbraucher, dass er mit seinem Guthaben so lange telefonieren kann, bis dieses Guthaben verbraucht ist (zumindest bis zu einem vorab vereinbarten Mindestguthaben).
Die Realität sieht völlig anders aus, trotz zweistelligem (!) Euro-Guthaben erhält der ALDI TALK-Kunde nach einiger Zeit folgende Nachricht:
„Lieber Aldi Talk Kunde, da Sie längere Zeit kein Guthaben aufgeladen haben, wurde Ihre Karte wie angekündigt für abgehende Anrufe gesperrt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Karte ohne Guthabenaufladung in Kürze deaktiviert wird. “
Sprich: Es erfolgt trotz zweistelligem Euro-Guthaben eine Zwangsverpflichtung, die einer Mindestumsatz-Verpflichtung gleichzusetzen ist.
Insofern ist Werbung und Vertragstext irreführend. Korrekt wäre an hervorgehobener Stelle: Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht jedes Jahr mindestens 15,00 Euro Guthabenaufladung realisieren - unabhängig von Ihrem tatsächlichen Guthaben! - wird Ihre Karte deaktiviert. "
mit freundlichen Grüßen J. W.