VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)
PowerPoint, einzelnes Heft
Bestell-/Kundennummer: 93-975508-86
Ich habe eine Mahnung vom VNR Verlag von 103,00 Euro bekommen für PowerPoint. Ich hatte letztes Jahr ein Heft bestellt und nicht ein Abonnement. Ich hatte dieses sofort gekündigt. Ich habe kein Abonnement bestellt und habe dafür auch keine Verwendung.
Ich habe keinerlei Verwendung für dieses Heft und wurde hier automatisch in ein Abonnement Verhältnis eingebunden, dass ich eine Irreführung des Kunden halte.
Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit und eine Abonnement Verpflichtung, wenn man ein Heft bestellt, ist nicht klar ersichtlich. Ich hätte mir sonst niemals dieses Heft bestellt.
Ich fechte, deshalb den Vertrag infolge Irreführung und Täuschung an. Aufgrund dieser Anfechtung ist dieser Vertrag ungültig.
Ich bitte Sie deshalb Unterstützung in dieser Frage.
Mit freundlichem Gruß
Gabrielle Rütschi
06.06.2019 | 09:38
Abteilung: Online Marketing
Guten Tag Frau Rütschi,
danke für ihre Nachricht.
Aufgrund Ihrer Reklamation habe ich mir Ihren Fall genauer angeschaut.
Aus Kulanz habe ich das Abonnement "Power Point aktuell" für Sie bereits beendet und die offene Rechnung in Höhe von 103,96 EUR storniert.
Sollten sie eine weitere Ausgabe erhalten, dürfen Sie diese kostenlos behalten und falls eine weitere Rechnung oder Mahnung bei Ihnen eintrifft, ist diese als gegenstandslos zu betrachten.
Kurz möchte ich auf Ihre Aussage eingehen, Sie hätten kein Abonnement bestellt.
Laut unseren Unterlagen haben Sie am 22.10.2018 über unseren Wirtschaftswissen-Online-Shop das Abonnement "Power Point aktuell" bestellt. Ihr ausgefülltes Bestellformular, habe ich Ihnen mit einer separaten E-Mail zugesandt.
Es wurde Ihnen eine Ansichtszeit von insgesamt 30 Tagen gewährt in der Sie das Abonnement problemlos widerrufen konnten. Innerhalb dieser Zeit hat uns kein Widerruf erreicht. Aufgrund dessen wurden Sie weiter beliefert und dementsprechend Rechnungen erstellt.
Erst am 04.03.2019 erreichte uns eine Kündigung von Ihnen. Die wir entsprechend Ihrer Vertragsbedingungen bearbeitet haben.
Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnte.
Freundliche Grüße aus Bonn
Simon Böhm
Abteilung Kundenzufriedenheit
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