E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)
Abschlagszahlungen unterschlagen
Bei der Jahresabrechnung wurde der Abschlag für das Folgemonat vom Guthaben abgezogen.
Wegen einer exorbitanten Preiserhöhung nach dem Ende der Preisgarantie habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kündigung wurde dann nach langem hin und her akzeptiert.
Der monatliche Abschlag wurde per Bankeinzug erhoben. Bei der Schlußabrechnung wurde aber der Abschlag für das erste Folgemonat nicht berücksichtigt. Den hätte ich nicht überwiesen.
Mit fünf Telefongesprächen und mehreren schriftlichen Bitten um Korrektur der Rechnung mit dem Hinweis auf den Abzug vom Guthaben sollte ich eine neue Schlußrechnung bekommen. Die "korrigierte Schlußrechnung" war aber identisch mit dem Original. Weitere Reklamationen führten zur Behauptung, dass der Zählerstand überprüft wurde und damit die Rechnung korrekt sei. Mit keinem Wort wurde auf meine Argumente eingegangen. In einer dann überlassenen Kontostandsinformation hat der Abzug des Abschlags vom Guthaben gefehlt. Eine Berechnung, die den Abzug erklären sollte und auch die Jahresendrechnung mit dem Beweis wurde E.ON überlassen. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass das einfach ein EDV-Fehler ist. Da steckt System dahinter!
Nachdem der Abruftermin für den falschen Endbetrag näher rückte, habe ich die Lastschriftmandat widerrufen. Das wurde mir auch schriftlich mit Termin 21.04.2020 bestätigt. Der richtige Betrag wurde von mir rechtzeitig überwiesen. Trotzdem wurde der überhöhte Betrag 23.04.2020 eingezogen.
28.04.2020 | 16:50
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo ReclaBoxler-5074531,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns sehr leid, dass wir Sie verärgert haben und wir möchten das sehr gern wieder ändern.
Damit wir uns direkt um alle notwendigen Schritte kümmern können, schreiben Sie uns bitte kurz eine E-Mail mit Ihrer Vertragskontonnummer und gern einem Screenshot Ihres Beitrages hier in der ReclaBox an unser Postfach frageon.com. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und finden auf jeden Fall zusammen eine Lösung.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH