RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)
Reiseabbruch durch RSD wegen Corona
Bestell-/Kundennummer: KN 567705 DE
Vorzeitige Rückholung wegen Corona, Schließeug sämtlicher Hotels und Restaurans (Lockdown Griechenland)
Wir haben eine Reise nach Kreta vom 12.03.2020 bis zum 26.03.2020 gebucht. Die erste Woche sollte eine Rundreise mit Besichtigung der herausragenden Sehenswürdigkeiten von Kreta sein, die zweite Woche in einem Strandhotel. Am 13.03.2020 fand noch eine Besichtigung und Stadtführung statt.
Am nächsten Tag war das schon nicht mehr möglich und alles Restaurants waren bereits geschlossen. Wir wurden am 15.03.2020 in das nächste Hotel geebracht, aber es war zu dieesem Zeitpunkt bereits klar, dass alle Besichtigungen nicht mehr möglich waren. Am Abend wurden wir darüber unterrichtet, dass wir am nächsten Tag den Rückflug antreten müssen, da alle Ausländer das Land verlassen müssen. Nach unserer Rückkehr telefonierten wir mit dem RSD wegen der Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Uns wurde zugesagt, dass sich der RSD kurzfristig mit uns in Verbindung setzen werde. Da nichts dergleichen geschah, forderten wir nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt 70 % des Reisepreises insgesamt 558,60 € zurück.
Dem wurde widersprochen, nach Einschaltung eines Anwaltes wurde uns angedroht, uns zu verklagen und den Preis des Rückfluges einzuklagen. Da wir eine Pauschalreise gebucht haben, wäre der Rückflug sowieso zu erbringen.
Unser Anwalt hat nunmehr Klage erhoben, aber sicher ist der Fall auch für andere Betroffene interessant.