92 Views | 28.12.2020 | 16:29 Uhr
geschrieben von Kirsten Hakenbeck
Am Montag, den 14.12.2020 ging ich zu Penny, um Ware aus dem aktuellen Prospekt einzukaufen. Unter anderem kaufte ich Wildbratwurst, die mir auf mein Fragen von einer Verkäuferin aus dem Regal geholt wurde.
Zu Hause wollte ich zum Mittag die Wurst braten. Dabei musste ich feststellen, dass sie schon am 17.11.2020 abgelaufen war.
Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH:
Der Kaufpreis wurde erstattet.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Riechen Sie bitte an der Wurst und braten Sie sie durch.