0 Views | 09.03.2021 | 12:44 Uhr
geschrieben von ANDREA FONFARA
Bestell-/Kundennummer: QVNEX4
KLM ignoriert Rechtsprechung für Flugumbuchungen.
KLM ignoriert die deutsche Rechtsprechung, nach der sie verpflichtet sind auf jede andere Airline umzubuchen, um den Passagier schnellstmöglich nach Hause zu bringen. Für alle daher die Urteile
-LG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22 S 224/19 vom 04.09.2019;
-LG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22 O 147/19 durch Anerkenntnis der Fluglinie;
-AG Frankfurt/M. Urteil vom 29.10.2020 unter dem Aktenzeichen 32 C 1823/20.
Meine Forderung an KLM Royal Dutch Airlines:
Flugumbuchung wie eingefordert und auf schnellstmögliche Route.
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