Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 158 Views | 09.03.2024 | 17:56 Uhr
geschrieben von Nicole Kusack

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutschein angeblich bereits eingelöst

Bestell-/Kundennummer: 69W-3M7-6GC

Am 23.02.2024 einen Wunschgutschein für Kaufland als Prämie erhalten - heute wollte ich ihn einlösen, jedoch ist der Code lt. Kassiererin bereits eingelöst worden.

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1 Bild

Ich war heute das erste Mal da.

Ich habe den Gutschein wie beschrieben ausgedruckt.

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.03.2024 | 11:53
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Kundensupport

Liebe Kundin,

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Bitte lassen Sie sich von Kaufland schriftlich bestätigen, dass der Kaufland

Gutschein kein Guthaben hatte oder Sie nicht erfolgreich einlösen können.

In dem schriftlichen Schreiben muss dieser Kaufland Code zusehen.

Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldige.

Mailen Sie den Vorgang gerne einmal an die zuständige Fachabteilung erreichbar unter reklamation spider monkey wunschgutschein.com und wir werden den Vorgang priorisiert prüfen lassen!

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung.

Viele Grüße,

das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.03.2024 | 06:00
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn man sich die Reklamationen hier und auch in anderen Portalen zu diesem Anbieter anschaut, so wird man sehr schnell feststellen, dass Beschwerden über nicht mehr gültige Gutschein Codes eher die Regel als die Ausnahme sind.

Der richtige Weg auf dieses Problem zu reagieren ist natürlich, sich zuerst einmal an den Anbieter selbst zu wenden. Wurde das getan? Was war das Ergebnis?

10.03.2024 | 08:16
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Hier gibt es jede Menge Beschwerden zum immer gleichen Sachverhalt. Auf einem anderen Portal gibt es vorwiegend positive Bewertungen. Ich frage mich, wer als tatsächlicher Gutschein-Eigentümer macht sich die Mühe, einen solchen im Internet zu bewerten. Auf besagtem Portal gibt es so gut wie keine Kontrolle, ob die Bewertungen echt sind.

"Gutschein bereits eingelöst" scheint ein einträgliches Geschäftsmodell zu sein.



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