834 Views | 05.04.2010 | 11:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1044154

mobilcom-debitel GmbH (Stuttgart)

Debitel zahlt Restguthaben nicht zurück

Im Juni 2009 funktionierte meine Sim-Karte (Debitel Xtra-Card) nicht mehr.

Meine E-Mail-Anfragen wurden (nach Rückfrage nach meinen Vertrags-Daten) nur mit Hinweis auf ihre 900-Nummer beantwortet, auch der Debitel-Laden verwies nur auf diese Nummer. Daher habe ich den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein (mit Vertragskopie, Ausweis-Kopie und Sim-Karte) am 18.6.2009 gekündigt.

Als Antwort kam "Vielen Dank für Ihre Anfrage" und Debitels Kündigungsformulare - obwohl der Firma Sim-Karte und geforderte Kopien schon vorlagen.

Auf drei eingeschriebene Mahnungen seither, das Restguthaben (ca. 80,-- €) zurückzuzahlen, erfolgte keine Reaktion.

Eine Strafanzeige in Stuttgart wegen Betrugs wurde nicht angenommen - das sei eine zivilrechtliche Forderung und kein Straftatbestand (obwohl ich darauf hinwies, dass es mir nicht um mein Restguthaben ging, sondern um das m. E. rechtswidrige Verhalten der Firma).

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Rückzahlung Restguthaben


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Kommentare und Trackbacks (9)


05.04.2010 | 12:43
von ReclaBoxler-7122219 | Regelverstoß melden
Bei der Polizei muss die Anzeige aufgenommen werden, nicht abweisen lassen.

06.04.2010 | 08:41
von W. Mahr | Regelverstoß melden
Ich hatte ja an dieser Stelle über einen vergleichbaren Fall berichtet, wo DEBITEL das Geld schließlich doch noch nach etwa einem halben Jahr zurückgezahlt hat. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige nicht annimmt, dann auch meine Empfehlung: unbedingt Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung erstatten.

Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeit: Die ZDF-Verbrauchersendung WISO ist an diesem Thema grundsätzlich interessiert. Die Bedingung der Redaktion (Herr Leutke) ist jedoch, dass ein Film mit persönlicher Mitwirkung erstellt werden soll. Das hatte ich in meinem Fall abgelehnt.

12.04.2010 | 17:35
von ReclaBoxler-1044154 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke fuer Ihre Hilfe und E-Mail - Nein, die Firma Debitel hat sich bisher in keiner Form gemeldet.

Freundliche Gruesse

ReclaBoxler-1044154


12.04.2010 | 20:41
von Von ReclaBoxler-1044154 | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler-7122219 und W. Mahr,

danke fuer Ihre Tipps.

Anzeige: Ich habe nachgehakt - weiss noch nicht, was daraus wird.
ZDF/WISO: Ich moechte einen "Fensehauftritt" vorlaeufig auch nicht.

Gruess "1044154"

27.04.2010 | 20:20
von ReclaBoxler-1044154 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, keine Reaktion der Firma.

Gruss ReclaBoxler-1044154


19.05.2010 | 13:05
von ReclaBoxler-1044154 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Reclabox,

nein - keine Reaktion der Firma.

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (nach Einspruch gegen Ablehnung der Strafanzeige): "Ein 'unrechtmaessiges' Verhalten ist aber nur dann von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen, wenn es unter den Tatbestand eines Strafgesetztes faellt. Die trifft auf die Nichtauszahlung des Restguthabens (...) nicht zu".

Ist das nicht Betrug oder Unterschlagung, kein Straftatbestand? - Und sieht es doch aus, als waere das kein Einzelfall. Ich zweifle an unsrem Rechtssystem.

Was ist weiter zu unternehmen, um diese Praxis zu unterbinden?

Freundliche Gruesse
ReclaBoxler-1044154


19.05.2010 | 13:47
von ReclaBoxler-5021811 | Regelverstoß melden
Dem Staatsanwalt ist das wohl wegen 80 € zu nichtig. Und dann gegen so eine große Rechtsabteilung von Debitel! Aber es gibt für Sie die zweite Seite, das Zivilrecht. Ich würde nicht mehr warten - ab zum Anwalt. Die Kosten legen Sie erst mal aus, die halten sich im Rahmen für ein gerichtliches Mahnverfahren. Alles bezahlen darf am Ende Debitel. Viel Erfolg, nur etwas Geduld müssen Sie mitbringen.

31.05.2010 | 21:56
von NN EnnEnn | Regelverstoß melden
Es ist in der Tat weder Betrug noch Unterschlagung, noch ist es sonst wie ein Straftatbestand. Damit ist nicht gesagt, daß die Zurückhaltung der Zahlung durch die Debitel rechtens ist. Es ist jedoch eine zivilrechtliche Sache und keine strafrechliche.

Zum einen steht nicht zweifelsfrei fest und ist auch sonst nicht ersichtlich, daß die Debitel in betrügerischer Absicht handelt. Es mag sein, daß Debitel davon ausgeht, daß Ihnen der Anspruch nicht zusteht, sondern Debitel.

Zum weiteren - entsteht der eventuelle Anspruch aus einem früheren Vertragsverhältnis zwischen Debitel und Ihnen. Das heißt, einer leistet was oder stellt seine Leistung zur Verfügung - und der andere zahlt für die Leistung oder für die Möglichkeit, die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Ist dieser Vertrag zeitlich eingegrenzt, kann es ohne Weiteres sein, daß man Ihnen die Leistungsinanspruchnahme gewährt, Sie diese aber nicht abrufen. Dadurch wird aber der Vertrag nicht ungültig, sondern läuft ganz normal weiter.

Wenn Sie dennoch der Meinung sind, Ihnen würde eine Rückzahlung einer durch Sie veranlassten Vorleistung, nämlich Ihrer Zahlung, zustehen, und Debitel ist anderer Meinung, muß das im Rahmen der ZPO (Zivilprozessordnung) notfalls durch Urteil eines Amts- Land- Oberlandesgerichts entschieden werden.

Einfach ausgedrückt - Einer will was vom anderen und der will´s nicht geben- ist das eine ganz normale und alltägliche Situation im Bereich der ZPO. Straftat ist da keine zu sehen.

Mein Tipp wäre in diesem Falle. Ein Schreiben an die Debitel per Einschreiben und Nennung Ihrer Forderung mit Fristsetzung von 30 Tagen und Hinweis (nicht Drohung) auf die Bereitschaft der gerichtlichen Durchsetzung im Ignorierensfall.

Sollte Debitel nicht zahlen und keine vernünftigen Argumente anführen oder die Sache ignorieren, dann halt einen Mahnbescheid stellen - oder aber ohne Mahnbescheid einfach Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Dazu muß man nicht unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen, man kann sich auch auf der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes helfen lassen. Keine Angst - die Amtsrichter erkennen sehr wohl den rechtsuchenden Laien und stellen in der Regel keine zu hohen Ansprüche an die Formalita. Aber sicher gibt es solche und solche.

Nur das mit der Strafanzeige - was soll das? Es ist keine Strafsache, wird es auch nicht und Du willst doch Deine Kohle wieder haben oder geht´s Dir nur darum "es denen mal richtig zu zeigen" - was ich zwar verstehen könnte - aber bringt Dir nix.

Wünsch Dir viel Erfolg

___________ NN

06.06.2010 | 21:41
von Brigitte Napoli1986 | Regelverstoß melden
Ich habe das gleiche Problem mit Debitel. Da ich im Ausland lebe und nur alle sechs Monate in Deutschland bin, habe ich mir dieses PrePaid Handy von Debitel vor ueber fünf Jahre angeschafft. Hatte nie irgendwelche Probleme. Ich war nun 18 Monate nicht mehr in Deutschland und musste dann feststellen, dass Debitel die Nummer deaktiviert hat, trotz eines Guthabens von Euro 58. Ich habe Debit sechs mal angeschrieben - immer per Einschreiben-/Rueckschein, aber keine Reaktion. Das Callcenter hat mir eiskalt sogar gesagt, dass ich das Geld nicht wiederbekommen wuerde.



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