Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1339 Views | 24.04.2010 | 15:13 Uhr
geschrieben von Jürgen NN

FlexStrom AG (Berlin)

Preiserhöhung - Kunden werden erpreßt!

Sehr geehrte Damen und Herren von der Flexstrom AG,

SCHLAGWORTE

seit dem 01.01.2010 habe ich bei Ihnen den Stromliefervertrag "3600er young family" für ein Jahr abgeschlossen (Vertragsnummer 900001183289). Hier wurde die Lieferung von 3600 KWh zu einem Festpreis vertraglich vereinbart; d.h. die monatliche Grundbebühr sowie die Preise des Verbrauchs innerhalb der 3600 KWh sowie die Preise des "Mehrverbrauchs" wurden fixiert.

In diesem Zusammenhang nehme ich Bezug auf Ihr undatiertes Schreiben bzw. die Broschüre „Günstige Angebote trotz steigender Stromkosten - Wir sind für Sie da“ (erhalten 08.04.2010), die optisch wie ein Werbeflyer mit Reisegutschein gestaltet ist.

Darin nennen Sie überraschend "neue Konditionen zum 01.06.2010" - unter anderem eine fast um das vierfache erhöhte monatliche Grundgebühr sowie erhebliche Preissteigerungen bei den Arbeits- und Mehrverbrauchspreisen.

Grundlage des Vertrages zwischen mir und der FlexStrom AG sind die bei Vertragsunterzeichnung gültigen AGB vom 01.09.2009. Der Vertrag wurde zu einem Festpreis für ein Jahr - beginnend mit dem 01.01.2010 - abgeschlossen. Die Nr. 7.2 der AGB besagt: „Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag“

Eine Preisgleitklausel oder eine einseitige Änderungsmöglichkeit des für ein Jahr vereinbarten Festpreises von Seiten Flexstrom vermag ich in den AGB vom 01.09.2009 nicht erkennen. Der vereinbarte Preis gilt für die Dauer des Vertrages, bis eine der beiden Parteien seine Kündigungsmöglichkeit nutzt; i.e acht Wochen vor dem 31.12.2010.

Aus genannten Gründen berufe ich mich auf Ihre AGB und widerspreche der Preiserhöhung zum 01.06.2010. Dabei möchte ich betonen, daß es sich nicht um eine Kündigung handelt!

Mein gleichlautendes Beschwerdeschreiben vom 08.04.2010 (Einschreiben/Rückschein) wurde von Ihrer offenbar unqualifizierten Serviceabteilung mit Hinweis auf Punkt 7.6 der AGB abgelehnt. Die Beiträge im Internet, z.B. hier in Reclabox, zeigen eindeutig, daß es sich bei Ihrem Vorgehen meiner Meinung nach um ein betrügerisches Geschäftsmodell handelt.

Eine Vielzahl von Kunden mit unterschiedlichen Vertragsbeginnen berichtet, daß von der Flexstrom AG nach drei bis sechs Monaten eine Preiserhöhung gefordert wird. Es handelt sich also nicht einmal um eine Preiserhöhung am Strommarkt, die an den Kunden weitergegeben werden soll, sondern um Veräppelung der Kunden. Wieso auch wird die extreme Erhöhung der Grundgebühr durch eine Entwicklung am Strommarkt begründet?

Nachdem auch ein Einschreiben/Rückschein mit meiner Forderung von der Flexstrom AG ignoriert wurde, werde ich die Angelegenheit über die Bundesnetzagentur für Elektrizität ... weiterverfolgen und zusätzlich Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft einreichen - sollte nicht diese Beschwerde innerhalb von wenigen Tagen zu meiner Zufriedenheit bearbeitet werden.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Bestätigung der vertraglich vereinbarten Festpreise für ein Jahr Vertragslaufzeit durch die Flexstrom AG


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Kommentare und Trackbacks (7)


26.04.2010 | 19:14
von Jonas Meyerich | Regelverstoß melden
Mein Mitleid hält sich, ehrlich gesagt, in Grenzen. Es muss doch jedem klar sein, wenn man sich die Preise von Flex Strom und die der Konkurrenz ansieht, dass da irgendwas im Busch sein muss. Keine Firma hat was zu verschenken. Mit der Preiserhöhung haben Sie ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht, machen Sie davon Gebrauch. Ihr Widerspruch wird vermutlich nicht viel bringen.

27.04.2010 | 09:31
von Jürgen NN | Regelverstoß melden
Eine vorzeitige Kündigung kommt für mich nicht in Frage, da der "Bonus" hierdurch verloren ginge. Zudem kann man nicht in Kürze einen günstigen neuen Versorger finden und müßte für einige Monate die teure "Ersatzversorgung" des Grundversorgers in Kauf nehmen.

Nein - auch ein Billigversorger hat vertragliche Pflichten und Flexstrom muß geschlossene Verträge einhalten! Warum soll ich jetzt den Rückzug antreten. Die AGB und die vertragliche Bindung schließen eine Preiserhöhung von Flexstrom eindeutig aus! Dies wird notfalls auch juristisch nachgewiesen - da habe ich im Zweifelsfall keine Probleme mit, da rechtsschutzversichert.

Der Kommentar, daß man bei einem günstigen Versorger mit derartigen Methoden rechnen muß, paßt nicht in unseren deutschen Rechtsstaat. Mitleid brauche ich im vorliegenden Fall schon gar nicht. : - )

27.04.2010 | 10:43
von G. Leck | Regelverstoß melden
Und ob der Widerspruch etwas bringen wird, juristisch sind Sie auf dem richtigen Weg u. sichern sich so vollkommen korrekt das gerichtl. "Widespruchverfahren", will heißen, alle Klageoptionen sind gewahrt.
Das wissen auch die Advokaten der Weltfirma Flexstrom! Beim Vorliegen Ihres geschilderten Sachverhaltes dürfte für Sie eigentl. nur ein positives Ergebnis herauskommen.
Halten Sie uns hier weiter auf dem Laufenden, denn die Gemeinde der Klagewilligen wächst.

27.04.2010 | 11:01
von Jürgen NN | Regelverstoß melden
Ja - ich werde die Angelegenheit "bis zum bitteren Ende" verfolgen, da sich die Firma Flexstrom hier meines Erachtens nach eindeutig ins Abseits begibt. Ich habe eine gewisse juristische Ausbildung und weiß generell, wovon ich in diesen Angelegenheiten rede. Die Chancen stehen hier ganz klar zu meinen Gunsten - sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen.

Umso mehr wundert es mich, daß von den vielen unzufriedenen Kunden noch niemand konsequenterweise seine Ansprüche weiterverfolgt hat (vielleicht hat Flexstrom ja auch jeweils im entscheidenden Moment eingelenkt). Oder habe ich da doch etwas übersehen?

Auf alle Fälle werde ich meine Erfahrungen hier in Reclabox darstellen und versuchen, alle anderen "Leidensgenossen" entsprechend zu unterstützen.

29.04.2010 | 09:25
von Jürgen NN noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Flexstrom AG hat sich über ihren Vertriebsmitarbeiter - Herrn "Breidbach" bei mir am 27.04.2010 per Email gemeldet und meine Forderung mit dem bekannten vorgefertigten Schreiben abgelehnt.

Nicht nur das - sondern ich wurde auch noch vorwurfsvoll gefragt, warum ich denn nicht die "optionale Preisgarantie" wahrgenommen hätte?

Tja - hätte ich diese fiktive "Preisgarantie" tatsächlich gekauft (obwohl auch schon im existenten Vertrag eine Preisgarantie enthalten ist, da in den AGB keine Erhöhungsmöglichkeit definiert ist), dann hätte ich auch bei meinem alten Versorger bleiben können.

Ich werde die Angelegenheit also weiter verfolgen bzw. auf den Vertrag bestehen und meine Erfahrungen hier in Reclabox schildern.


02.05.2010 | 12:30
von Jürgen NN gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie versprochen möchte ich alle Interessierten über meine Beschwerde auf dem Laufenden halten.

Zunächst das Wichtigste - Flexstrom hat meiner Forderung nachgegeben. Zwar nur als Kulanz in meinem ganz speziellen Fall, aber etwas anderes war auch wohl kaum zu erwarten gewesen.

Ich erhielt also folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 28.04.2010, in der Sie Fragen zur Preisanpassung haben. Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen, möchten Ihnen heute jedoch folgendes mitteilen:

Nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung möchten wir Ihnen heute mitteilen, dass wir die Preisanpassung zum 01.06.2010 aus Kulanz zurück nehmen. Der in Ihrer Vertragsbestätigung genannte Tarif bleibt für Sie im aktuellen Belieferungsjahr gültig.

Wir hoffen Ihr Anliegen zufriedenstellend geklärt zu haben.
Freundliche Grüße
i.A. XXX
FlexStrom-Serviceteam

Ich kann daher jedem mit einem Jahresvertrag nur empfehlen, im Falle einer unterjährigen Preiserhöhung in den jeweils zum Vertragsabschluß geltenden AGB nachzusehen, ob dort überhaupt eine Berechtigung von Seiten Flexstrom dazu definiert ist. Wenn nicht - dann hilft intensives (!!!) Nachfassen.

Ich stehe weiterhin für Fragen bereit und werde auch nach der Lösung meines Problems immer wieder hier in Reclabox reinschauen!


13.05.2011 | 09:49
von Jürgen NN | Regelverstoß melden
Hier mal wieder ein Update der Angelegenheit nach genau einem Jahr, um das Geschäftsgebaren der Firma Flexstrom hier im Forum zu beleuchten und jeden potentiellen Neukunden auf das vorzubereiten, was ihn erwarten dürfte.

Ich habe zum Jahresende 2010 bei Flexstrom gekündigt und den Endzählerstand an Flexstrom gesandt. Leider habe ich bis heute - nach fast einem halben Jahr - immer noch keine Schlussrechnung von Flexstrom erhalten. Glücklicherweise lag mein Jahresverbrauch allerdings so hoch, dass ich unter Einrechnung des Bonus keine Forderungen mehr an Flexstrom habe :-).

Nach allen Erfahrungen hier aus Reclabox wird der Bonus in aller Regel nicht - oder nur mit anwaltlichem Druck ausbezahlt bzw. in der Schlussrechnung angerechnet, so dass ich mich glücklich schätzen kann, auch ohne Schlussabrechnung mit einem "blauen Auge" aus dem Vertragsjahr mit Flexstrom hervorgegangen zu sein. Dennoch wirft es ein schlechtes Licht auf Flexstrom, keine Schlussrechnung zu versenden.

Bei den meisten Kunden dürfte eine Rückzahlung des Bonus anstehen, so dass sich Flexstrom durch Ignorieren der Schlussrechnung bereichern dürfte. Ich würde meine Beschwerde aus genannten Gründen daher als "nicht gelöst" betrachten!



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