TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Fikive Zählerstände für extrem hohe Jahresabrechnung
am 14.5.2010 hat uns TelDaFax eine Jahresabrechnung für den Zeitraum 1.4.2009 bis 31.3.2010 mit einem völlig falschen (fiktiven) Zählerstand geschickt. Dies hatte zur Folge, dass TelDafax uns am 27.5.2010 1.500,-- € als Nachzahlung sowie neue Jahresabschlagszahlung für 2010 vom Girokonto per Einzugsermächtigung eingezogen hat.
Wir haben mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen, dass der Zählerstand aus der Rechnung (25.567,5) nicht dem Stand vom 1.4.2009 (Leistungsbeginn bei TelDafax) entsprach, sondern 28.317,0!
TelDafax berechnete für unseren 2 Personenhaushalt einen Verbrauch von fast 6.000 kw. Aber tatsächlich war es ca. die Hälfte.
Am 6.6.2010 haben wir das erste Mal per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung eingelegt, um Korrektur und Rücküberweisung gebeten.
TelDafax hat am 13.7. per Mail den Eingang unseres Schreibens bestätigt und um Geduld bzgl. langer Bearbeitungsdauer gebeten - (von uns erst Ende Juli gelesen).
Am 20.7.2010 haben wir erneut geschrieben mit Fristsetzung, dass innerhalb von 14 Tagen der überzahlte Betrag überwiesen werden soll. Dies auch mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit tätig werden, wir sie mit diesem Schreiben in Verzug setzen werden.
TelDafax hat auf dieses Schreiben bisher nicht reagiert.
18.08.2010 | 13:17
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Ingrid Schmid,
danke für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Ihnen gerne unsere Unterstützung anbieten. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice unter reklamationteldafax.de und denken Sie an die Angabe Ihrer Kundennummer.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice
Stand ist also Ankündigung, Einzug eines weiteren Betrages, aber keine Rücküberweisung des alten überhöhten. Aus der neuen Abrechnung wurde ich auch nicht schlau, wie sich der neue Abschlag zusammensetzt. Habe deshalb Widerspruch eingelegt. Mein Kreditinstitut hat mir auf meinen Widerspruch hin trotz der versäumten Frist von sechs Wochen den falschen Betrag zurücküberwiesen, jedoch vorbehaltlich, wenn das Kreditinstitut von TeldafAX ZUSTIMMT.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.