Durch Content4u endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1237 Views | 22.08.2010 | 14:15 Uhr
geschrieben von Karlheinz Breuninger

Content4u GmbH (Frankfurt am Main)

Zahlungsaufforderung

Am 23.07.2010 habe ich von "Buchhaltung Content4U" eine Zahlungsaufforderung für "Download-Service.de" in Höhe von 96,00 Euro, die ich innerhalb zehn Tage zu bezahlen habe, erhalten.

Daraufhin habe per E-Mail widersprochen, mit Hinweis: Kenne Zahlungsforderung nicht. Ich kenne keinen Download-Service und habe keinen Vertrag abgeschlossen. Daraufhin kam nächste Mahnung mit allen Folgen bei Nicht-Zahlung.

Ich habe mich leider einschüchtern lassen und bezahlt. Inzwischen bin ich zufällig im Internet auf die div. Beanstandungen gestoßen, was mir nun zu denken gibt.

Denn, obwohl ich bezahlt und den Aktivierungslink bekommen habe, wenn ich mich jetzt einloggen will, komme ich nur auf die Seite für Neukunden, d. h. ich kann die Dienste gar nicht in Anspruch nehmen, für die ich bezahlt habe.

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Meine Forderung an Content4u GmbH: Unterlassung des Slogans "Kostenlose Downloads" und Einhaltung der Lieferbedingungen


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Kommentare und Trackbacks (8)


22.08.2010 | 15:41
von X. 99 | Regelverstoß melden
Das Ding ist doch nun schon soooooooooooo alt, dass da immer noch Leute drauf reinfallen, ist unglaublich.

22.08.2010 | 16:06
von ReclaBoxler-5604162 | Regelverstoß melden
Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, dann Frage ich mich schon, warum Sie bezahlt haben.
Dumm ist, wer gibt, noch dümmer ist, wer nicht nimmt.

22.08.2010 | 18:38
von ReclaBoxler-6127112 | Regelverstoß melden
Es wird schwierig werden, das Geld zurückzuholen. Da hilft wohl nur noch der Klageweg, was aber wenig Aussicht auf Erfolg hat. Im Zweifelsfall ist die Firma dann einfach Pleite.
Warum bezahlen Sie Rechnungen, wenn Sie keinen Vertrag eingegangen sind? Solche Schreiben kommen bei mir regelmäßig in die Tonne - es ist noch nie was passiert!

31.08.2010 | 15:32
von Karlheinz Breuninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem E-Mail von mir, wurde mir mit E-Mail gemeldet, daß sich die nächsten Tage ein Mitarbeiter der Sache annehmen will.
Aber das ist nun schon einige Tage her und es hat sich niemand gemeldet.


16.09.2010 | 12:50
von Karlheinz Breuninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine E-mail vom 25.08.2010 habe ich keine Antwort erhalten.


20.09.2010 | 08:34
von Ella Struck | Regelverstoß melden
Ich kann sogar ein bisschen verstehen, dass Sie bezahlt haben. Ich wurde auch vor einigen Wochen angeschrieben. Erst kam die Mahnung und dann die letzte Mahnung per Post. Ich kann nur sagen, zum Glück gibt es Google. Nachdem ich gegoogelt hatte, war mir klar, ich bezahle keinen Cent. Bisher kam auch keine Mahnung mehr. Trotzdem ist die Sache für mich noch nicht abgehakt. Denn so eine schwebende Angelegenheit belastet, zumindest mich. Setzen Sie denen eine Frist. Sollten Sie für Ihr Geld bis dahin noch keine Gegenleistung erhalten haben, machen Sie eine Anzeige wegen Betrug. Vielleicht ist das Geld doch noch nicht ganz verloren.

22.09.2010 | 17:34
von Karlheinz Breuninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma schickte mir inzwischen an meine zweite Eail-Adresse eine Zahlungsaufforderung von 96.00 Euro. Ich habe in einem Eail vom 16.09.10 widersprochen u. mit Anzeige gedroht. Außerdem ist das ursprüngliche Problem, nämlich die Freischaltung des bezahlten Downlaoad-Service nicht gelöst. Es gibt keine Antwort auf mein Email.


13.10.2010 | 19:41
von Karlheinz Breuninger endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe keine Antwort erhalten. Ich vermute, daß es sich um eine Briefkastenfirma handelt. Ich werde nichts mehr unternehmen.




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