Durch ARGE Rhein-Sieg gelöste Beschwerde. | 2205 Views | 15.12.2010 | 09:59 Uhr
geschrieben von Jan T.

ARGE Rhein-Sieg (Sankt Augustin)

Ermittlungsverfahren durch ARGE

Bestell-/Kundennummer: 708.a-BL: 380/10-323D204567

In aller Kürze stelle ich euch einen unglaublichen Vorgang vor:

SCHLAGWORTE

Am 16.05.2010 wurde mein Sohn geboren. Da ich meinem Sohn gegenüber unterhaltsverpflichtet bin, haben ich und die Mutter meines Sohnes die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen von dem Jugendamt Troisdorf ermitteln lassen.

Mit Schreiben vom 09.08.2010 forderte mich die ARGE Rhein-Sieg auf, die zur Berechnung des Unterhaltes benötigten Unterlagen und Belege einzureichen. Am 10.08.2010 erwiderte ich per E-Mail, dass die Berechnung des Unterhaltes bereits durch das Jugendamt Troisdorf erfolgt und erteilte der ARGE sämtliche für die Abschließung diesen Vorgangs benötigten Vollmachten.

Entgegen meiner Erwartungen erhielt ich auf diese E-Mail nicht nur keine Antwort, sondern vielmehr ein Erinnerungsschreiben mit Datum vom 11.11.2010 (kein Karnevalsscherz), in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich auf das Schreiben vom 09.08.2010 nicht reagiert hätte und daher nun am 29.11.2010 ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet werde, sofern ich nicht die geforderten Unterlagen und Belege erbringe.

Am 18. November 2010 schrieb ich eine erboste E-Mail und teilte mit, dass die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt Troisdorf mittlerweile abgeschlossen ist und man sich die gewünschten Unterlagen gefälligst von dort beschaffen sollte. Die bisherige einseitige E-Mail-Korrespondenz sandte ich daraufhin außerdem per Telefax an die angegebene Nummer zu. Ein Zugangsnachweis liegt vor.

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Jetzt kommts: Mit Schreiben vom 24. November 2010, also bereits vor dem Ablauf der von der ARGE selbst gesetzte Frist, erhielt ich die Mitteilung, dass ein "Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit" eingeleitet wurde. Ich komme mir nicht nur äußerst genötigt vor, sondern habe auch das Gefühl, wie ein Verbrecher dargestellt zu werden. Diesmal sandte ich insgesamt acht Telefaxe an vier Faxnummern der ARGE, die sämtlich eingingen.

Jedenfalls habe ich mir bereits einen juristischen Beistand organisiert, der über die Vorgehensweise der ARGE lediglich lachte. Schäden habe ich nicht zu erwarten, da alles zu Lasten der ARGE gehen wird. Dennoch möchte ich den Schritt einer juristischen Klärung soweit möglich vermeiden, auch wenn ich auf der sicheren Seite stehe.

Alles, was ich möchte, ist, dass sich jemand kompetentes des Sachverhaltes annimmt, damit dieser Vorgang endlich abgeschlossen werden kann. Sofern hierbei Hinderungsgründe bestehen, welche zum momentanen Zeitpunkt nur der ARGE bekannt sein dürften, kann ich wenigstens eine Antwort auf meine Klärungsersuche erwarten!

Was empfehlt ihr mir weiter zu tun?

Viele Grüße

Jan T.

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Meine Forderung an ARGE Rhein-Sieg: Entschuldigung + Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu meinen Gunsten


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Kommentare und Trackbacks (20)


15.12.2010 | 11:48
von ??? | Regelverstoß melden
Die Fragen, die sich mir doch noch nach deinem wunderbaren Text stellt, ist die, ob du auch irgendwelche Unterlagen an die ARGE geschickt hattest. So wie ich es erlese, hast du der ARGE lediglich zwei Emails geschickt mit der Vollmacht und dem Hinweis, dass sie sich die Unterlagen beim Jugendamt einholen sollen.

Sollte dies wirklich der Fall sein, so kann ich dir hierauf nur sagen, dass die ARGE dies nicht tun wird, da das Jugendamt und die ARGE unterschiedlicher Trägerschaften angehören und sich gegenseitig nicht auskunftverpflichtend sind. Genauso verhält es sich im übrigen mit der Bundesagentur für Arbeit und den ARGEN (nur mal nebenbei erwähnt). Somit bist du also tatsächlich nicht deiner Nachweispflicht gegenüber der ARGE nachgekommen.

Da die ARGE scheinbar deine Freundin unterstützt, führen diese eine zum Jugendamt separate Berechnung durch, wodurch sich das Hartz 4 deiner Freundin berechnet. Hättest du oder deine Freundin (welche ja in der Hauptnachweispflicht der Einkünfte/Bezüge befindet) sämtliche Unterlagen, samt Schreiben des Jugendamtes bei der ARGE eingereicht, so hätten diese dann die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes sicherlich auch für die Berechnung genommen.

Sorry, aber vielleicht einfach anstatt Emails zu schreiben oder hier zu posten, wo du zu 100% keine Antwort von der ARGE erhalten wirst, einfach mal alle Unterlagen schnappen und direkt zur ARGE fahren und das vor Ort klären.

15.12.2010 | 13:15
von Da Nada | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr T.
die Argen handeln mit System. Ich bin vor drei Jahren mit unserer hiesigen Arge durch die Hölle gegangen, so dass ich mir einen Rechtsanwalt für Sozialrecht zu Hilfe nehmen musste, um nicht gänzlich verhungern zu müssen oder obdachlos zu werden. Ich wurde von der Arge ebenfalls - völlig unschuldig und zu Unrecht - einem Ermittlungsverfahren unterzogen, wie eine Verbrecherin.
Menschen (vor allem Frauen mit unehelichen Kindern) und deren Erzeuger werden von den Argen anscheinend gejagt und verfolgt, wie die Hexen im Mittelalter während der Inquisition.
Die Demütigung dauerte bei mir ein Jahr lang und führte schließlich so weit, dass ich aufgegeben und geheiratet habe, gegen den Rat meines Anwalts. Nur um den Fängen der Arge zu entkommen. Die Arge hätte mich womöglich in den Selbstmord getrieben!
Ich kann Sie also sehr gut verstehen und Ihnen raten: nehmen Sie sich einen sehr guten Anwalt für Sozialrecht!

15.12.2010 | 13:19
von Da Nada | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr T.
ich habe Ähnliches am eigenen Leib erfahren (noch viel schlimmer). Mein Rat - nehmen Sie sich unbedingt und sofort einen sehr guten Rechtsanwalt für Sozialrecht.

15.12.2010 | 19:55
von Jan T. | Regelverstoß melden
Update: Gleich nach Freischaltung der oben geschilderten Beschwerde setzte sich die Teamkoordinatorin der ARGE Rhein-Sieg mit mir in Verbindung.

Wie sich herausstellte, übersah ich tatsächlich einen Satz in dem Standardschreiben, der besagt, dass eine Auskunftseinholung bei dem Jugendamt Troisdorf nicht möglich war. Hierfür möchte ich mich bei der ARGE entschuldigen. Gut, reiche ich also der ARGE die gewünschten Unterlagen ein.

Meiner Verwunderung Ausdruck verleihen möchte ich jedoch dennoch: Wie mir die ARGE mitteilte, erfolgt die Berechnung des zu leistenden Unterhaltes anders als durch das Jugendamt, was zur Folge haben kann, dass die ARGE auf einen anderen Zahlbetrag kommt, als das Jugendamt. Auf die Frage, welche Berechnung in einem solchen Fall für mich bindend ist, teilte die ARGE mit, dass in einem solchen Fall lediglich die Berechnungen der ARGE relevant sei. Warum in diesem Falle dennoch eine Berechnung durch das Jugendamt gemacht wurde, erschließt sich mir nicht.

Darüber hinaus ist noch absolut unklar, ob das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wird. Hierbei möchte ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Einleitung des Ermittlungsverfahren bereits rechtlich nichtssagend war, da die Verzugssetzung der ARGE nicht rechtswirksam ist. Erinnerung: Die ARGE setzte eine Frist bis zum 29.11.2010, leitete jedoch bereits mit Schreiben vom 24.11.2010 das Ermittlungsverfahren ein, was dadurch begründet wird, dass ich zu verstehen gegeben habe, dass ich die Frist nicht wahren werde. Selbst ein rechtlicher Laie erkennt, dass sich hieraus keinerlei Nachteil für mich ergeben kann.

Ich werde über die weiteren Vorgänge selbstverständlich berichten und betrachte diese Beschwerde gerne als gelöst, sobald mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens schriftlich bestätigt wird.

15.12.2010 | 20:05
von Jan T. | Regelverstoß melden
 spider monkey ? : Unterlagen (außer die E-Mails und die Telefaxe) habe ich bislang nicht an die ARGE gesandt, werde dies jedoch nunmehr nachholen. Danke auch für deine Erläuterung der Zuständigkeiten. Richtig, die ARGE unterstützt meine Freundin.

Dein letzter Absatz stört mich jedoch ein wenig. Wozu ist die ReclaBox da, wenn nicht um Sachverhalte mit Firmen zu klären, wo man auf den zuvor gewählten Kommunikationswegen nicht zum Erfolg gekommen ist? Siehe dazu meinen vorherigen Beitrag: Die ARGE hat sich quasi sofort mit mir in Verbindung gesetzt, nachdem die Beschwerde online veröffentlicht wurde. ReclaBox ist ein Forum, welches speziell für solche Art von Beschwerden zuständig ist und meiner Meinung nach auf diesem Gebiet wunderbar funktioniert.

 spider monkey Da Nada: Na, Sie machen mir ja Mut. Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit schlussendlich doch noch zu Ihren Gunsten geklärt hat. Selbstmordgedanken habe ich bislang in diesem Zusammenhang noch nicht und gehe bisher auch nicht davon aus, dass es soweit kommt. Dennoch meine besten Wünsche für Sie!

15.12.2010 | 20:43
von ReclaBoxler-8220411 | Regelverstoß melden
 spider monkey 5714144. Der (die) Trottel(lin) sind Sie. Da Nada ist weiblich und nicht so hirnlos wie Sie.

15.12.2010 | 20:53
von Anonym | Regelverstoß melden
Da Sie ja bereits auf die Nachricht von der Arge vom 11.11.2010 geantwortet haben und dort auch bereits Ihrer Auffassung am 18.11.2010 Luft gemacht haben, ist es rechtlich korrekt, wenn die Arge ihre eigene Frist "ignoriert", da Sie diesbezüglich Ihr Statement bereits abgegeben haben. Daher würde ich nicht behaupten, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

16.12.2010 | 00:23
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Ich verstehe die hier entstandene Diskussion überhaupt nicht.

1.) Herr T. liegt im Clinch mit der ARGE, weil er seine Unterlagen überall hin sendet, nur eben nicht zur ARGE.

2.) Frau da Nada sieht sich als Opfer des Sozialsystems und hadert mit sich selbst.

Das kennen wir doch alles sattsam, man braucht sich nur eine Talkshow im Fernsehen anzusehen. Allerweltsprobleme, die nach zwei Tagen vergessen sind und dieses Land in seiner Lethargie weiter dahin dümpeln lassen.


16.12.2010 | 04:32
von Da Nada | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr T.
wahrscheinlich ticken die Uhren im Bundesland "B" doch andersherum wie im Bundesland NRW. In den Argen herrscht ja jetzt bekanntlich vollkommene Freizügigkeit, d. h. die können mit den Menschen machen, was und wie sie wollen (übrigens vom Gesetzgeber so gewollt).
Ich bin verwundert darüber, dass der erste Kommentator (von?) glaubte, die Arge würde sich bei Ihnen 100%ig nicht melden.
Und dann doch? Um welche Uhrzeit hat sich die ARGE eingeschaltet?
Übrigens: Ich lebe noch. Und bedanke mich herzlich für Ihre Wünsche.
Die Geschichte mit der Arge ist drei Jahre alt, unfassbar, ein Trauma und ich habe sie noch immer nicht ganz verarbeitet.

16.12.2010 | 04:52
von Da Nada | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5714144
Sie scheuen sich nur vor der Wahrheit und wollen belogen werden, wie die meisten.

16.12.2010 | 05:08
von ReclaBoxler-7418312 | Regelverstoß melden
Übrigens: das Wort mit der Drohung "Ermittlungsverfahren" gab es in unserer BRD nur im Strafvollzug und erinnert an die DDR vor dem Mauerfall. Gibt Ihnen das zu denken?

16.12.2010 | 06:19
von Jan T. | Regelverstoß melden
 spider monkey Anonym: Der Inhalt Ihres Beitrages ist rechtlich nicht korrekt. Aus Fristwahrungsgründen hätte das Ermittlungsverfahren gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Schließlich hätte ja unter anderem die Möglichkeit bestanden, dass ich die ursprünglich gesetzte Frist wahre. Von einer Verzugssetzung kann somit keine Rede sein, so dass mir aus dem Ermittlungsverfahren keine Nachteile erwachsen dürfen.

 spider monkey Giuseppe Gorgonzola: Sie verstehen die Diskussion nicht? Tut mir Leid für Sie. Ich empfehle Ihnen, die Beiträge sämtlich nochmals zu lesen und stehe Ihnen bei weiteren Verständnisproblemen gerne zur Verfügung. Dass mein Problem für Sie nicht weiter von Belang ist, kann ich verstehen. Ich bedanke mich daher in aller Höflichkeit für Ihren Kommentar. Nun können Sie sich wieder wichtigeren Dingen zuwenden.

16.12.2010 | 10:29
von Anonym | Regelverstoß melden
Ich kann Ihr Verhalten leider in keinsterweise nachvollziehen. Warum posten Sie den ganzen Sachverhalt hier, wenn Sie so wieso alles besser wissen bzw. wie es sich aus den Zeilen heraus lesen lässt, über alles erhaben sind.

16.12.2010 | 15:48
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Da Nada: Ich finde es ja schon sehr merkwürdig, dass Sie da wie aus dem Nichts auftauchen, sich als Sympathisantin von Jan T. outen und dann noch eine nicht interessierte Öffentlichkeit mit Ihrem Verfolgungswahn traktieren.

Kann es sein, dass sich hier eine Vereinigung von Lobbyisten Gehör zu verschaffen sucht?

"Wie sich herausstellte, übersah ich tatsächlich einen Satz in den Standartschreiben, der besagt, dass eine Auskunftseinholung bei dem Jugendamt Troisdorf nicht möglich war." (Zitat)

Aber erst alle Hühner mit Gebrüll aus dem Stall scheuchen! Nach meinem Dafürhalten hätte der Beschwerdeführer die Zeit besser nutzen können, z. B. Weihnachtsplätzchen für Frau Da Nada, seinen Sohn und seine Mutter backen oder so.

Beschwerden gibt's, nicht zu fassen! Brrrrrrrrrrr, #-{

16.12.2010 | 22:32
von Jan T. | Regelverstoß melden
 spider monkey Anonym und Der Moralapostel: Ich danke Ihnen sehr für Ihre überaus sinnlosen Kommentare. Bitte sehen Sie von weiteren Kommentaren in dieser Angelegenheit ab, sofern Sie keine sinnvollen Ergänzungen oder Hilfestellungen geben können!

17.12.2010 | 02:26
von Da Nada | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel und Anonym
ich schließe mich ganz und gar Herrn Jan T. an und bitte Sie beiden ebenfalls, sich ihre unqualifizierten Kommentare zu sparen.

17.12.2010 | 08:19
von ReclaBoxler-6651302 | Regelverstoß melden
Da Nada: Tja, die Wahrheit ist manchmal unbequem, nicht wahr?

17.12.2010 | 12:31
von Anonym | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr T,

wenn Sie hier Ihre Reklamationen veröffentlichen, erwarten Sie ja auch sicherlich Antworten. Nur wenn Ihnen diese nicht gefallen, kann es nicht sein, dass Sie hier versuchen, den Leuten den Mund zu verbieten. Da Ihrerseits auch Fehler gemacht wurden, was Ihre Verpflichtung gegenüber der Arge angeht, sollten Sie mit ehrlichen Antworten rechnen, und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sowieso jegliche Schuld von sich weisen können, dann bräuchten Sie doch in solch einem Portal auch nicht Ihre Reklamation zu veröffentlichen.

So, das wird mein letzter "sinnloser" Beitrag zu Ihrem Sachverhalt sein!

05.01.2011 | 19:00
von Jan T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.01.2011 | 12:24
von Jan T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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