Durch Familienkasse Nagold gelöste Beschwerde. | 1888 Views | 14.04.2011 | 21:35 Uhr
geschrieben von Jana Schneider

Familienkasse Nagold (Nagold)

Kindergeld-Antrag bald 14 Monate in Bearbeitung

Bestell-/Kundennummer: auf Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nachdem sich 14 Monate NICHTS getan hat und Sie mich nicht einmal am Telefon anhören möchten, wähle ich diesen Weg.

Am 1. März 2010 ging ein Kindergeldantrag für meinen mittlerweile 21 (damals 20) jährigen Mann ein.

Nachdem ich ihnen insgesamt (gemeinsam mit meiner Schwiegermutter) 45 Einkommensnachweise, Belege und drei Anträge zugesandt habe, weigerten Sie sich IMMER NOCH, eine Entscheidung zu fällen. Ebenso weigerten Sie sich, mir eine Broschüre mit den Voraussetzungen für Kindergeldberechtigung für die ARGE zukommen zu lassen, die erst nach einem Jahr die Notlage durch entsprechende Abzüge erkannt hat und erst jetzt die Abzüge eingestellt hat.

Folglich fehlt eine Summe von 12x184=2208 Euro. Die ARGE hat bereits eingewilligt, bei Ablehnung die (ehemals abgezogene) Summe rückwirkend zu erstatten.

Da Sie sich allerdings weigern, eine Entscheidung zu fällen, geschweige denn, den Fall zu bearbeiten, sind den dortigen Sachbearbeitern die Hände gebunden. Ebenso weigern Sie sich, mir schriftlich darüber Auskunft zu geben, wie weit Sie rückwirkend Kindergeld auszahlen (laut Internet drei Monate), oder zu bestätigen, dass wir während der "Bearbeitungszeit" keine Auszahlungen bekommen, damit die Pforzheimer Ämter einen Erstattungsanspruch im Falle einer Bewilligung stellen könnten.

Des weiteren finde ich es eine FRECHHEIT, dass ein Mitarbeiter vom Kundenservice meinen Schwiegervater dezent darauf hingewiesen hat, dass, falls wir nochmal anrufen, sich die Bearbeitungszeit nochmals verlängert.

LG J. Schneider.

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Meine Forderung an Familienkasse Nagold: Bearbeitung des Falles, Zusendung der benötigten Papiere, schnelle Entscheidung


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Kommentare und Trackbacks (7)


14.04.2011 | 21:46
von Rumpelstilzchen | Regelverstoß melden
Nur mal so nebenbei: nach sechs Monaten kann man eine Untätigkeitsklage einreichen!

14.04.2011 | 21:48
von J. Schneider | Regelverstoß melden
Leider fehlt mir dazu der juristische Durchblick. Weißt du, wo ich mich beraten lassen kann?

15.04.2011 | 08:07
von ReclaBoxler-1429425 | Regelverstoß melden
 spider monkey J. Schneider

Beraten lassen können Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht. Viele Anwälte bieten ein Erstberatungsgespräch für ca. 50 Euro an. Falls Sie nicht das nötige "Kleingeld" besitzen, um sich anwaltlich vertreten zu lassen, kann der Anwalt für Sie beim Gericht eine Kostenübernahme beantragen. -Dazu müssen Sie nur eine Unterschrift leisten, um den Rest kümmert sich dann der Anwalt.

Die maximale Bearbeitungszeit der Anträge darf übrigens nicht länger als sechs Wochen dauern. Falls Ihnen Kindergeld zusteht (Broschüren gibt es normalerweise auch beim Jugendamt/Sozialamt), dann würde ich mich ebenfalls nochmal mit der ARGE in Verbindung setzen. -Die können den Familienkassen auch Druck machen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

18.04.2011 | 23:24
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Da sind Sie aber noch gut dran. Es gibt Fälle, da sind's über elf Jahre.

24.04.2011 | 14:37
von J. Schneider | Regelverstoß melden
Institution hat den Fall bearbeitet! -closed-

25.04.2011 | 21:43
von Jana Schneider gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.4. wurde der Bescheid erstellt und abgeschickt. Problem erledigt!


13.04.2012 | 18:22
von Protestwähler | Regelverstoß melden
Ich verstehe nicht wieso so eine eine Einrichtung nicht überwacht wird und es nicht schaftt seinen JOB zu machen. Ich habe auch Probleme mit denen.



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