1836 Views | 19.05.2011 | 20:21 Uhr
geschrieben von Siegfried Moosmann

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax zahlt Paketpreis und Kaution nicht zurück

Am 13.10.2010 schloss ich über das Internetportal Check24 einen Stromversorgungsauftrag für das Jahr 2011 mit TelDaFax. TelDaFax bot mir an, bei meinem Vorversorger zu kündigen. Leider kündigte TelDafax dann nicht bei meinem Vorversorger (Flexstrom), sondern beim Stromlieferanten, den ÜWK-Krumbach.

SCHLAGWORTE

Aufgrund dieses Kündigungsfehlers von TelDaFax hatte ich dann plötzlich zwei Stromversorgungsverträge. Einen neuen bei TelDaFax mit 640,00€ für das Strompaket sowie 200,00€ Kaution und einen bei Flexstrom mit 1183,00€.

Die 840,00€ wurden von mir wie vereinbart überwiesen und nach der zweiten Mahnung blieb mir auch nichts anderes übrig, als wie die 1183,00€ an Flexstrom zu bezahlen, da der alte Vertrag ja weiter lief und Flexstrom nicht bereit war, mich aus diesem Vertrag zu entlassen.

Anfang Dezember 2010 wendete ich mich dann ans Service-Center von TelDaFax und schilderte der Dame meinen Fall. Sie sagte, das ganze wäre kein Problem, ich solle einen kurzen Vierzeiler schreiben und ich bekäme mein Geld wieder zurück. Als bis Mitte Januar noch kein Geld von TelDaFax auf meinem Konto eingegangen war, setzte ich mich erneut mit dem Service-Center in Verbindung.

Die Dame sagte mir darauf hin, ich solle das Ganze zusammen fassen und per Fax zusenden, dann würde alles sofort erledigt werden. Gesagt getan, was nicht funktionierte, war die Rücküberweisung von meinen 840,00€. Daraufhin schickte ich den ganzen Vorgang per Einschreiben mit Rückantwort und, nachdem sich nichts tat, etwa vier Wochen später dasselbe nochmals. TelDaFax fand es nicht einmal für notwendig, auf diese Schreiben zu antworten, geschweige das Geld zu überweisen.

Inzwischen habe ich eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung dieser Angelegenheit beauftragt, diese setzte TelDaFax eine Frist bis 13.05. und das unglaubliche daran ist, dass TelDa Fax nicht einmal auf dieses Schreiben reagierte. Es wird somit in absehbarer Zeit zur Klage kommen.

Das Ende vom Lied ist, dass ich durch die dilettantische Kündigung von TelDaFax auf einem wesentlich höheren Stromvertrag bei Flexstrom sitzen blieb und die 840,00€ von TelDaFax wahrscheinlich auch in den Wind schreiben kann.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Ich fordere von TelDaFax 840,00 €


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Kommentare und Trackbacks (13)


19.05.2011 | 20:31
von ReclaBoxler-6012228 | Regelverstoß melden
1) Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927

und Reclabox-Beschwerde "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

19.05.2011 | 20:46
von Mein Gott | Regelverstoß melden
Was labern Sie so lang - haben Sie schon mal was von einem Mahnbescheid gehört? Wenn Sie nur für zehn Sekunden nach der Troisdorfer TelDaFax - Abzocker/Mischpoke gegoogelt hätten, hätten Sie Ihre hier eingestellte Beschwerde auf einen einzigen Satz reduzieren können.

19.05.2011 | 22:37
von Mein Gott Walter..äh Siegfried | Regelverstoß melden
Von wegen dilettantische Kündigung. :-) TelDaFax hat sich einfach einen zinslosen und offenbar unbefristeten Kredit bei Ihnen besorgt, um den Laden weiter am Laufen zu halten. Etwas anderes hatten die nie im Sinn. Das machen die zigtausendfach so.

Hätten Sie spätestens im November den Mahnbescheid erlassen, dann wäre Ihr Geld bestimmt schon seit Dezember wieder auf Ihrem Konto. Also, nicht über eigenes Unvermögen lamentieren.

20.05.2011 | 00:08
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Hier gibt es die Information, die Sie benötigen, und vergessen Sie die anderen dummen Kommentare von einigen Unwissenden, denn sie wissen nicht, was sie tun, viele Grüße

Hintergrund: Insolvenzgefahr

Das Handelsblatt berichtete, der Energie- und Telefondienstleister Teldafax sei seit längerem überschuldet, eine Insolvenz sei nicht ausgeschlossen. Teldafax bestreitet dies und sagt, man habe einen neuen Investor gefunden.
Was man als Teldafax-Kunde jetzt wissen sollte:

Wenn es tatsächlich zur Pleite kommt, sitzen die Kunden nicht im Dunkeln. Die Stromversorgung ist sichergestellt. Wenn ein Anbieter pleite geht, springt der Grundversorger für die Region ein. Das ist in der Regel der örtliche Ex-Monopolist, also beispielsweise die Stadtwerke. Der Grundversorger ist per Gesetz verpflichtet, Kunden aufzunehmen, die ohne Anbieter dastehen.

Die schlechte Nachricht: Für diese Kunden wird es deutlich teurer. Wenn man von einem Versorger aufgefangen wird, zahlt man automatisch den Grundversorgungstarif. Dies ist aber immer der teuerste Tarif, den der jeweilige Versorger im Angebot hat. Man kann den Tarif beim Grundversorger oder den Anbieter allerdings monatlich wechseln.

Teldafax-Kunden, die noch nicht über den Netzbetreiber hinaus geflogen sind, einen unbefristeten Vertrag haben und angesichts der Situation jetzt wechseln wollen, können dies mit einer Kündigungsfrist von einem Monat tun. Einfach an den neuen Anbieter wenden, der regelt den Rest mit Teldafax.

Teldafax-Kunden, die noch nicht über den Netzbetreiber hinaus geflogen sind, die mit einem Vorkasse- oder Kautionstarif einen befristeten Vertrag haben, sollten sich gut überlegen, ob sie vorschnell aussteigen, da sie die vorgeleisteten Beträge verlieren. Ob tatsächlich Insolvenzantrag gestellt wird, ist noch offen. Und selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter versuchen, das Unternehmen fortzuführen, also die Verträge zu erfüllen. Verständlich ist aber auch, wenn auch Vorkassekunden so schnell wie möglich aussteigen wollen. Diese Kunden sollten sich zunächst einen neuen Anbieter suchen und dann durch diesen Vertrag mit Teldafax lösen lassen. Sie gehen allerdings das hohe Risiko ein, die vorgeleisteten Beträge nie mehr wieder zu sehen.
Und die Moral von der Geschichte?

Für die Suche nach einem neuen Anbieter kann man aus der Teldafax-Krise lernen: Der billigste Tarif ist nicht immer der beste. Die Anbieter, die bei den Vergleichsportalen im Internet stets vorne liegen, bieten vor allem Tarife mit Vorkasse und Kaution. Der Stromkunde zahlt also nicht wie üblich monatliche Abschläge und bekommt am Jahresende eine Abrechnung. Stattdessen zahlt er im Voraus für ein ganzes Jahr oder muss eine Kaution hinterlegen. Und geht damit ein Risiko ein. Wenn ich solch einen Vertrag abschließe, gehe ich eine Wette darauf ein, dass der Stromanbieter tatsächlich liefert und bis Ende der Vertragslaufzeit zahlungsfähig bleibt. Es handelt sich im Prinzip um einen kostenlosen kurzfristigen Kredit für den Anbieter. Im Falle der Pleite kann er den nicht zurückzahlen und der Kunde verliert doppelt: Das Geld ist weg und statt beim Strom zu sparen, zahlt er – zumindest kurzfristig – den teuersten Tarif seines Grundversorgers.

Die Chancen, sein noch nicht verbrauchtes Geld von einem insolventen Versorger zurückzubekommen, sind minimal. In der Regel ist beim Anbieter im Fall der Pleite nichts mehr zu holen. Dann kann man Kunden nur raten: Abhaken und beim nächsten Mal Hände weg von Dumpingtarifen.

Stand vom Mittwoch, 18. Mai 2011

www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-15000-im-transit-bei-vattenfall.aspx

20.05.2011 | 09:02
von @ "Pokwan Hull" | Regelverstoß melden
Inwiefern soll diese Ansammlung nutzloser Informationen dem armen Siegfried weiterhelfen? Er war schließlich nie TelDaFax-Kunde. Vor dem Abgeben solch überflüssiger Kommentare sollten Sie besser die Beschwerde gründlich lesen und vor allem auch VERSTEHEN.

Das einzige. was ihm wirklich hilft, ist der längst überfällige Mahnbescheid. Und der einzige dumme Kommentar ist dann wohl Ihrer.

20.05.2011 | 19:19
von ReclaBoxler-8592022 | Regelverstoß melden
Die Frage ist doch, wurde die Vorauszahlung von 840,- € überwiesen oder wurde sie per Lastschrift von TDF abgebucht. Falls Letzteres zutreffen sollte, ist auf schnellstem Wege die Rücklastschrift einzuleiten!

21.05.2011 | 11:22
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier die "Erfolgsstory":

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

22.05.2011 | 10:12
von Erhard Strauss | Regelverstoß melden
TelDaFax steht vor der Insolvenz:

www.express.de/sport/fussball/bayer-04-leverkusen/bayer-droht-eine-blanke-brust/-/3288/8475718/-/

23.05.2011 | 20:41
von Peter Trabert | Regelverstoß melden
Hallo Hr. Moosmann,
mir ist in etwa das Gleiche passiert. Inzwischen habe ich mein Geld wieder über:

1. Mahnbescheid
2. Vollstreckungsbescheid
3. Gerichtsvollzieher

Der ganze Prozess dauert ca. 5-6 Wochen. Einen Anwalt benötigt man dazu nicht. Sie sollten sich beeilen. Wenn Teldafax Insolvenz anmeldet - womit zu rechnen ist, ist ihr Geld faktisch weg.

Viel Glück

27.05.2011 | 09:49
von Siegfried Moosmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieses Schreien erhielt ich am 23.05.2011. Getan hat sich, Stand heute Freitag 27.05.2011 noch nichts.

Sehr geehrter Herr Moosmann,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „TelDaFax zahlt Paketpreis und Kaution nicht zurück“ Stellung.

Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 840,00 Euro gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in Kürze einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Abdurrahman Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH


29.05.2011 | 16:55
von ReclaBoxler-3021228 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 29.05.2011 11.45 Uhr beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538

14.06.2011 | 17:31
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 19:24
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php



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