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854 Views | 17.12.2011 | 15:27 Uhr
geschrieben von Jürgen Zimmer
Am 18.09.2011 wurde das Reisegepäck der Fluggäste von Barcelona nach Hannover im strömenden Regen draußen stehen gelassen.
BILDER
1 Bild
Bei Ankunft in Hannover waren zahlreiche Kleidungsstücke durch die ungewollte Wäsche irreparabel verfärbt. Die noch am Flughafen geltend gemachte und später noch einmal angemahnte Beschwerde ist nach drei Monaten nicht einmal beantwortet, geschweige denn reguliert.
Service-Wüste Deutschland!
Meine Forderung an Germanwings GmbH:
280,-- €
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Online einen Mahnbescheid ausfüllen und ab an das zuständige Gericht.
Sollte Germanwings dem Mahnbescheid widersprechen und nicht zahlen, können Sie immer noch einen Anwalt hinzuziehen - aber dazu wird es nicht kommen.
Der Mahnbescheid ist an den Geschäftsführer adressiert und geht mit Sicherheit in deren Rechtsabteilung. Die machen der zuständigen Reklamationsabteilung dann schon den nötigen Druck, weil die genau wissen, dass es an Ihrer Forderung nichts auszusetzen gibt - sofern der geltend gemachte Schaden von Ihnen belegt werden kann (also besser nicht bei der Schadenshöhe schummeln).
P. S.:
Die Kosten für den Mahnbescheid muss GW auch zahlen - und das Porto.
Sehr geehrter Herr Zimmer,
zuerst möchten wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie mit Germanwings geflogen sind.
Wir haben Ihr Schreiben am 26.09.2011 erhalten und bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr.
Nach Landung des Fluges 4U3523 am 18.09.2011 herrschten über Barcelona heftige Unwetter. In Fall solcher Unwetter ist das Personal zur Be- und Entladung aus Sicherheitsgründen verpflichtet, das Vorfeld unverzüglich zu verlassen. In einem Fall solch schwerer Unwetter, wie sie sich an diesem Tag ereigneten, kann das bereits ausgeladene Gepäck aus Rücksicht auf die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter im Vorfeldbereich nicht zur Gepäckhalle befördert werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihren Forderungen nicht Folge leisten können.
Uns bleibt nur noch die Möglichkeit, uns nochmals ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wünschen Ihnen für Ihre zukünftigen Reisen angenehme und reibungslose Flüge.