FlexGas GmbH (Berlin)
Nichtauszahlung Guthaben
Bestell-/Kundennummer: 900001433589
Flexgas die nächste Hürde: Nachdem ich Anfang des Monats hier bereits die Nichterstellung der Schlussrechnung durch Flexgas bemängelt habe, folgt nun der nächste Disput.
Nach nunmehr mehr als drei Monaten habe ich schließlich am 10.01.12 die lang erwartete Schlussrechnung erhalten. Das darin ausgewiesene Guthaben ist korrekt und kann m. E. unverzüglich überwiesen werden.
Da aufgrund der Vorgeschichte ein gewisses Misstrauen besteht, habe ich sicherheitshalber per E-Mail nochmal meine Kontoverbindung angegeben, obwohl diese eigentlich bekannt sein dürfte und gleichzeitig auch nochmals ausdrücklich um Überweisung des Guthabens gebeten. Auch auf diese E-Mail - trotz 24 Std-Versprechens - wieder mal keine Antwort und bis heute auch keine Erstattung des Guthabens.
Da man bei Flexgas anscheinend einen langen Atem braucht, bis die Angelegenheit endgültig abgewickelt ist, setze ich persönlich noch eine "Schon"-Frist bis Ende des Monats. Danach werden weitere rechtliche Schritte von mir eingeleitet, um meinen Anspruch zu verwirklichen.
("Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Überweisung des Guthabens zu setzen (Reclabox oder ein anderes Forum ist rechtlich nicht ausreichend).
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist gelöst
Manfred