350 Views | 29.01.2012 | 11:00 Uhr
geschrieben von Sascha Schwalbe
Bestell-/Kundennummer: 900001435574
Mein Gasvertrag habe ich fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt (Zählerstände wurden übermittelt). Leider ist bisher immer noch keine Endabrechnung erfolgt (hohe Gutschrift!). Alle Bemühungen (Telefon und Mail) sind fruchtlos verlaufen.
Ist wirklich ein Mahnbescheid notwendig!
Meine Forderung an FlexGas GmbH:
Erstellung der Endabrechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (am besten schriftl. Bestätigung des Netzbetreibers in Kopie beilegen).
Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein - eine Beschwerde hier in der Reclabox ist NICHT ausreichend! ) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also NICHT einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern EXAKT den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
So oft bis es keine Beschwerden über Flexgas und Flexstrom mehr gibt!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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