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293 Views | 06.02.2012 | 14:06 Uhr
geschrieben von Aloyse Minck
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr.248166
Mit Schreiben von 20.11.2011 wurde der Stromliefervertrag gekündigt sowie die Einzugermächtigung. Darauf wurde am 22.12.2011 der Endzählerstand abgelesen, weil wir dann endgültig aus der Wohnung ausgezogen ist.
Der Zählerstand wurde an die Kreiswerke zugesandt zu Abrechnung. Am 31.12.2011 haben die Kreiswerke weiter Vorauszahlungen abgebucht, obwohl der Vertrag schon zu Ende war. Außerdem wurde bei der Abrechnung nicht der angegebene Stand berechnet, sondern abgerundet zu Gunsten der Kreiswerke.
Zusätzlich gilt der 22.12.2011 als letzter Stromlieferungstag, dafür müssen die Grundgebühren dementsprechend berechnet werden.
Meine Forderung an Kreiswerke Main-Kinzig GmbH:
Bitte um Nachrechnung und Rückzahlung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Das Problem ist, dass manchmal (nicht immer) die Stromversorger im Recht sind.