Durch FlexGas gelöste Beschwerde. | 656 Views | 02.03.2012 | 18:17 Uhr
geschrieben von Nora Steybe

FlexGas GmbH (Berlin)

Guthaben wird nicht gezahlt und Bonus verweigert

Bestell-/Kundennummer: 900001454134

Die Firma Flexgas hat mir nach mehrmaligen Nachfragens endlich eine Schlussrechnung zugesendet. Die ausgeschrieben knapp 100€ Guthaben sollten binnen 14 Tage auf mein Konto überwiesen werden (Rechnung ist datiert auf den 24.1.), was natürlich nicht geschehen ist.

SCHLAGWORTE

Habe per Mail eine Zahlungsaufforderung geschickt, die nicht beantwortet wurde. Dass mir der Bonus nach einem Jahr Bezugsdauer verweigert wurde, brauche ich hier wahrscheinlich nicht mehr zu erwähnen, obwohl mir vor Vertragsbeginn und vor der Kündigung zum Abschluss des ersten Bezugsjahres mehrere (ich glaube, ich habe mit 5-7 verschiedenen Kundenbetreuern gesprochen) Personen des telefonischen Kundendienstes bestätigten, dass mein Bonusanspruch auch bei Kündigung zum zweiten Jahr besteht, dass man eben ein Jahr lang beziehen muss.

Alle anderen Auslegungen und dieser Nachsatz der Mitte 2011 in die AGBs geschrieben wurde, sind hanebüchen. Alle Einwände zu den Bonuszahlungen werden nur mit vorgefertigten Standardmails beantwortet.

Ich möchte wenigstens das auf der Rechnung ausgewiesene Guthaben, das mir zusteht, haben.

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Rechnungsguthaben, Bonus


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.04.2012 | 11:36
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
Das geht leider nicht nur Ihnen so, das gehört zum Geschäftsmodell dieser Firma, wie zahlreiche Gerichtsverfahren gegen sie belegen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Das Recht liegt klar auf Seiten der Verbraucher.
Wenden Sie sich z. B. an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Presseabteilung). Zitat von dort:
". ja, uns ist bekannt, dass Flexstrom auf die Anrufung der Schlichtungsstelle mit Klagen reagiert hat. Wir haben mit der Schlichtungsstelle darüber gesprochen. Sie hat erklärt, dass sie ihr Verfahren zwischenzeitlich so umgestellt hat, dass dies nicht mehr vorkommen sollte. Sollte sich das Gegenteil erweisen, wäre dies für uns erneut Grund, das Schlichtungsverfahren deutlich zu kritisieren.
Bei der verweigerten Bonuszahlung ist es also weiterhin empfehlenswert, dass sich ihr Bruder an die Schlichtungsstelle wendet. Zumal auch Bewegung in die Gerichtsverfahren kommt. Die Richter folgen aktuell nicht mehr ohne weiteres der Argumentation von Flexstrom. " Zitatende.

Viel Glück beim Kampf gegen diese unlauteren Machenschaften dieser Firma!

09.11.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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