Durch ebookers.com Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2936 Views | 15.05.2012 | 14:38 Uhr
geschrieben von R. GUHA.

ebookers.com Deutschland GmbH (Bonn)

Kostenfalle EBOOKERS.DE / unverschämte hohe Storno-Gebühren!

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer PBEBDE1645233064

Auftragsnummer PBEBDE1645233064: bei Ebookers online wurde bei rechtzeitiger Stornierung online (sonst nicht möglich) Euro 50,- berechnet. Nicht nur war der Flugpreis weg, auch alle sonstige Tax- u. Kerosinzuschläge. Bei der Buchung wird dieser Zustand in keinster Weise hervorgehoben.

Da der Flug insgesamt so viel wie die Flugpreise plus Stornogebühr kostete, habe ich keinen Cent zurückerstattet bekommen.

Und alles für einen Flug, der nie stattgefunden hat. SKANDALÖS.

RG /München.

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.05.2012 | 16:28
von R. GUHA. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KEINE REAKTION oder KONTAKT von EBOOKERS! Gruß. R.

Geben Sie die Beschwerde gerne an die Verbraucherzentralen oder Reisebürombudsmänner weiter. Danke.

R.GUHA


05.06.2012 | 19:30
von R. GUHA. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2012 | 03:44
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Bei Flugstronierung wendet man sich immer an die Airline, denn diese ist Vertragspartner und nicht das Reisebüro!

Bei der Buchung von Flügen werden zusätzlich zum Flugpreis Steuern und Gebühren für Dritte erhoben, die gerade im Billigsegment oft teurer sind als der reine Flugpreis selbst. Die Steuern und Gebühren sind für staatliche Behörden und Flughafenbetreiber bestimmt. Doch was passiert, wenn sich die Pläne des Fluggastes ändern und er seinen Flug nicht antritt?

Dann verweigern nicht nur viele Billig-Airlines sondern oft auch renommierte Linien-Fluggesellschaften ihren Kunden die Rückzahlung dieser Beträge meist mit fadenscheinigen Gründen. Ärgerlich schon genug, wenn man einen nicht stornierbaren Tarif gebucht hat und den Flugpreis nicht zurückerhält.

Die Rechtslage ist aber eine ganz andere: Die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden erst zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kund nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren. Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungs- oder Phantasiegebühren für die reine Rückzahlung.

Viele Kunden scheuen aufgrund des Kostenrisikos eine gerichtliche Auseinandersetzung. Anders: Klaus Schlesinger. Er beauftragte zunächst einen Rechtsanwalt. Dieser wollte ihn in einen teuren Prozess gegen die Airline im Ausland führen. Dann nahm Schlesinger selbst die Sache in die Hand und fertigte selbst eine Klageschrift gegen die Airline. Diese Klageschrift reichte er vor einem deutschen Gericht ein. So erhöhte er den Druck auf die Airline. Die Airline wollte ein Gerichtsurteil vermeiden, einigte sich schließlich mit Schlesinger auf Zahlung von 80 % seiner Forderung und übernahm die vollständigen Gerichtsgebühren. Dafür konnte Schlesinger die Fahrtkosten zur Gerichtsverhandlung einsparen.

Die meisten Rechtsanwälte, so Schlesinger, haben aufgrund geringer Streitwerte und davon abhängigen niedrigen Honoraren kaum Interesse solche Gerichtsprozesse, oft außerhalb ihres Kanzleiorts, zu führen. Daher empfiehlt Schlesinger, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und selbst zu klagen. Eine Musterklageschrift für fünf Euro kann man per Internet bei klausschlesinger spider monkey web.de anfordern.

26.06.2012 | 22:16
von R. GUHA. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KEINERLEI REAKTION from EBOOKERS.




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