532 Views | 17.08.2012 | 21:56 Uhr
geschrieben von Konrad Kaufmann

Mixtrend Lothar Ansorge (Osnabrück)

Verweigerung der Gewährleistung

Bestell-/Kundennummer: Ebay

Im September letzten Jahres (2011) erwarb ich bei dem Ebayverkäufer "Mixtrend" eine Tasche (Umhängetasche Millos Messenger Bag A4 Collegetasche).

SCHLAGWORTE

Diese wurde von meiner Freundin für Ihr Studium benutzt. Also keine Zweckentfremdung. Keine schweren Sachen, sondern nur ein Schreibblock und eine Federtasche wurden damit getragen.

Nun löste sich die Seitenwand der Tasche direkt an den Nähten. Offensichtlich schlecht verarbeitete Nähte waren der Grund dafür. Es lag kein Riss oder eine Öffnung der Nähte an den Trägern vor, womit ausgeschlossen ist, dass die Tasche überladen wurde.

Ich kündigte meine Reklamation per E-Mail an, worauf ich von einer Mitarbeiterin des Hauses per E-Mail nur ganz profan die Antwort bekam, dass der Hersteller der Tasche solche Garantiefälle nicht deckt. Wie kann man bitte Reklamationen bearbeiten, ohne die Ware gesehen zu haben?

Auf meinen Hinweis, dass es sich um einen Sachmangel laut BGB handelt und ich zwei Jahre Gewährleistung habe, wurde erst mal nicht reagiert. Nach zwei weiteren E-Mails sagte mir dann Herr Ansorge, ich solle die Tasche einsenden. Nach weiteren drei Wochen (10 Tage Bearbeitungszeit wurden angegeben) und zwei E-Mails bekam ich dann nur wieder als Antwort, dass der Hersteller Tragefehler nicht in seine Garantie einschließt.

Offensichtlich ist den Mitarbeitern der Firma Mixtrend nicht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bekannt. Mir wurde die Nacherfüllung des Kaufvertrags verweigert und offeriert nochmal 6,90 Euro Rückversand für die defekte Tasche zu bezahlen.

Ich verlange bis heute die Nacherfüllung des Kaufvertrags und eine Stellungsnahme von der Firma Mixtrend zu diesem Sachverhalt. Des weiteren verlange ich die Versandkosten zum Einsenden der defekten Tasche.

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Meine Forderung an Mixtrend Lothar Ansorge: Nacherfüllung des Kaufvertrags oder Wandlung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


17.08.2012 | 22:27
von ReclaBoxler-4812999 | Regelverstoß melden
Die Reklamation erfolgte bereits im März. Das hätte ich natürlich dazu schreiben müssen. Das Halbe Jahr war also noch nicht um.
Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sehr wohl bekannt. Und die Beweispflicht hat nichts mit dem Verhalten des Verkäufers zu tun der hier mit Unwahrheiten versucht die Reklamation abzulehnen.
Es liegt klar ein Sachmangel vor.
Auch die Tatsache das keinerlei Reaktion vom Verkäufer kommt ist hier zu bemängeln! Aus diesem Grund habe ich diesen Text hier veröffentlicht.

17.08.2012 | 23:20
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Von September bis März sinds aber schon 7 Monate.
Das heißt genaues Kaufdatum und Reklamationsdatum werden da sehr wichtig

08.09.2012 | 13:15
von Konrad Kaufmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.09.2012 | 16:01
von Konrad Kaufmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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