Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 658 Views | 22.08.2012 | 00:28 Uhr
geschrieben von P. Cappai

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Fehlgeleitetes Gepäck - keine Reaktion auf Einschreiben

Auf meine Reklamation bezüglich des fehlgeleiteten Gepäcks vom 21.11.2011 erhielten wir - erst nachdem sich Reklabox für uns eingesetzt hatte - nach 5 Monaten! ohne jegliche Reaktion auf die Reklamation eine geringe Teilerstattung der tatsächlichen Kosten.

SCHLAGWORTE

Am 17.04.2012 habe ich dieser sofort nach Erhalt per Einschreiben widersprochen - von Airberlin habe ich bis heute noch nicht einmal eine Empfangsbestätigung erhalten.

Das Einschreiben wurde nur mit einem Namensstempel versehen -

Gilt das nun heute auch schon rechtlich bei Einschreiben mit Rückschein?

Die Argumentation von Airberlin ist an Frechheit nicht zu überbieten, erst bekommt man 57 Euro Ausfallgeld pro Tag und Person zugesagt - am Ende wird einem erklärt, der Kauf der Ersatzartikel wie Unterwäsche etc.

Wäre letztlich ja nur vorweggenommen worden und hätte zu einem späteren Zeitpunkt

sowieso stattgefunden? Wie dreist ist das denn?

Nun keine Reaktion auf ein Einschreiben mit Rückschein -

Wenn ich hier lese, wieviele hier durch Airberlin finanziell geschädigt sind fragt man sich schon, wie so etwas ganz legal weiterhin möglich sein kann -

in Zukunft küsst man dann wohl den Boden, weil man von Airberlin nicht in irgendeiner Art und Weise abgezockt worden ist?

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Prüfung und Erstattung des Restbetrags über 200 Euro


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Kommentare und Trackbacks (7)


22.08.2012 | 14:45
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Herr Mehdorn ist dort am Wirken. Die haben jetzt Wichtigeres zu tun als sich um Kunden zu kümmern.

22.08.2012 | 21:28
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9882213
Haben Sie denn einen Fachanwalt für Flugrechte eingeschaltet? Falls ja hat's wohl nix genutzt.

29.08.2012 | 09:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Es gilt hier folgende Regel:

"Ist nicht nur der Koffer, sondern auch der Inhalt beschädigt, dann steht dem Fluggast nach dem Montreal Abkommen Schadensersatz zu. Dabei muss aber angegeben werden, welcher Wert der Kofferinhalt hatte. Nach dem Montrealer Übereinkommen unterliegt der Schadensersatz jedoch einer Höchstgrenze von etwa 1200 Euro. Unter Umständen muss der Passagier auch beweisen, dass der Kofferinhalt nicht durch falsches Kofferpacken beschädigt wurde. "

Vermutlich wird sich AB hierauf berufen. Ist die Brille in einem Etui, passiert so etwas wohl nicht.

Ich gehe davon, aus, dass man sich bei einer Klage auf diesen Passus berufen wird.

29.08.2012 | 16:04
von P. Cappai noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Reaktion zu vermelden.


12.09.2012 | 17:38
von P. Cappai noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte nochmals nachfragen.
Bis heute keine Reaktion 12.09.2012


02.10.2012 | 14:05
von Peer Plex | Regelverstoß melden
Air Berlin wird meistens erst tätig, wenn man auf deren Facebook-Seite einen entsprechenden öffentlichen Kommentar abgibt.

03.10.2012 | 18:19
von P. Cappai gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat mir nun per Post am 21.09.2012 mitgeteilt man könne mir nur 25 Euro auf meine nächste Buchung - man beachte:
bis zum 30.09.2012 gutschreiben!
Also genau 9 Tage Zeit einen neuen Flug mit Airberlin zu buchen.
Ich schliesse den Fall nun mit dem Kommentar: Frechheit - wenn es geht lieber mehr zahlen - aber Finger weg von Airberlin ab!




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