FlexGas GmbH (Berlin)
Flexgas verweigert Auszahlung des Aktionsbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001551693
Ich war Kunde bei Flexgas vom 01.01.2011 bis zum 31.12.11 (leider ein großer Fehler).
Die Schlussrechnung habe ich recht zügig dann am 12.10.2012 erhalten, also immerhin schon nach 10,5 Monaten! Das alleine ist schon unfassbar meiner Meinung nach.
Nun ja, auf den ersten Blick habe ich dann auch wie erwartet gesehen, dass der Bonus i. H.v. 160 Euro nicht abgezogen wurde.
Daraufhin widersprach ich der Schlussrechnung und bat um eine korrigierte Version inkl. des Bonusses.
Hier die Antwort von Flexgas:
".
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.2012. Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Da Sie die in Ziffer 7.3. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten
Voraussetzungen für einen Bonusanspruch nicht erfüllen, wurde die
Schlussrechnung unsererseits korrekt erstellt.
Nach unseren Vertragsbedingungen entfällt der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres. Das heißt, es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. Mit diesen Vertragsbedingungen haben Sie sich bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt, diese gelten solange mit Ihnen keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Sofern Ihnen eine anderslautende Vereinbarung vorliegt, bitten wir Sie um eine entsprechende Begründung und die Übersendung der relevanten Belege in Kopie.
Wir werden Ihr Anliegen dann selbstverständlich erneut prüfen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Ihr FlexGas-Serviceteam"
Ich schrieb ein weiteres Mal, dass ich es nicht akzeptieren werde und ggbf. einen Rechtsanwalt einschalten werde. Die Antwort darauf:
".
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.10.2012.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß
Ziffer 7.3 der mit Ihnen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Mit Ihrem Schreiben vom 30.03.2011 kündigten Sie innerhalb des ersten Belieferungsjahres 01.01.2011 bis 31.12.2011.
Ihre Kündigung wurde zum 31.12.2011, dem letzten Tag des ersten Belieferungsjahres wirksam, somit nicht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Damit ist auch diese Ausnahme nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
Für die Zahlung des Betrages von 149,10 € aus der Rechnung – 41565 haben wir uns eine Frist bis zum 02.11.2012 vorgemerkt.
Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen oder Sie die Forderung bestreiten, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 02.11.2012.
Freundliche Grüße
Ihr FlexGas-Serviceteam"
Nun kam auch die erste Mahnung. Was kann man da noch machen?
Ich empfehle auf jeden Fall jedem der das hier liest niemals Kunde bei flextrom oder flexgas zu werden und auf keinen Fall irgendwelche Vorauszahlungen leisten - dass kann nicht mehr lange dauern bis die insolvent sind und damit die Nachfolger von Teldafax werden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Aber das war ja eh nur eine Frage der Zeit.