637 Views | 24.01.2013 | 17:47 Uhr
geschrieben von Achim Graf

FlexGas GmbH (Berlin)

Preiserhöhung unterschlagen, ohne vorherige Rechnung gemahnt

Bestell-/Kundennummer: 900001957648

Ich habe am 04.01.2013 eine Mahnung über 983,19 Euro für das Jahr 2013 erhalten, obwohl ich zuvor nie eine Rechnung oder Abschlagsrechnung erhalten habe. Mein bei der Flexgas abgeschlossener Vertrag beinhaltete Konditionen, die bei weitem günstiger waren.

SCHLAGWORTE

Da belief sich der Jahrenvorauszahlungbetrag auf nur 647 Euro. Nach meiner Onlinebeschwerde bekam ich am 09.01.2013 eine E-Mail mit meiner "Abschlagsrechnung". Ein Schreiben ohne Absender, ohne Impressum, ohne Briefkopf. Da stand jetzt drinnen, dass ich für 2013 fast das doppelte bezahlen soll als 2012! Datiert war das Schreiben auf den 16.11.2012.

Wie gesagt, habe ich aber nie erhalten und war auch nicht online als Download im Kundenportal zur Verfügung gestellt worden. Wiederum beschwerte ich mich darüber online und bekam als Anwort, Zitat Flexgas: Im ersten Jahr sind die Preise von uns stark subventioniert, von daher verkaufen wir Ihnen das Gas zu einem unschlagbar günstigen Preis. Wir sind stark bemüht, die Konditionen auch für das Folgejahr so niedrig wie möglich zu halten, damit unsere Kunden möglichst günstig beliefert werden können. Nach unserer Kalkulation - welche auch Marktpreisschwankungen berücksichtigt - sind niedrigere Konditionen, als angegeben, für das Folgejahr jedoch nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei denen im Internet ausgewiesenen Konditionen um reine Neukundentarife handelt. Diese Tarife können wir Ihnen leider nicht gewähren.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

So ein Quatsch, die sind jetzt ja teuerer als der Grundversorger! Wie kann es sein, dass ich jetzt statt 0,0533 Euro plötzlich 0,0731 Euro / kWh zahlen soll? Und die Grundgebühr plötzlich auf das dreifache des alten Preises (von 2,99 Euro auf 12 Euro/Monat) angehoben wird!
Das Ganze riecht sehr nach einem Betrugsversuch. Man möchte dem Kunden da wohl vor vollendeten Tatsache stellen, da man ihm gar keine Chance läßt den Vertrag aufgrund dieser unverschämten Preiserhöhung rechtzeitig zu kündigen. Man schickt einfach keine Abschlagsrechnungen, behauptet dies aber getan zu haben. Ich habe jetzt trotzdem eine Sonderkündigung weggeschickt, denke aber Flexgas wird die nicht anerkennen und bitte daher um etwas Hilfe in dieser Angelegenheit.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexGas GmbH: Aufhebung dieses neuen "Vertrags"


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


24.01.2013 | 20:23
von Harald F. | Regelverstoß melden
Flexgas muss lt. ihren AGB eine Preiserhöhung 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen. Wenn Sie die Email am 16.11. bekommen hätten, wäre das gerade noch ausreichend gewesen. Nachdem der Zugang erst am 09.01. war und Sie das belegen können, ist die Erhöhung unwirksam. Sie haben also Anspruch darauf, zu den alten Konditionen weiterbeliefert zu werden und können von daher alles weitere in Ruhe auf sich zukommen lassen. Sollte Flexgas weiter Probleme machen, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und lassen Sie das gerichtlich klären; Ihre Chancen stehen da sehr gut weil Flexgas beweispflichtig ist.

Sehr erfahren in punkto Flexstrom/ - gas ist übrigens RA Zeilinger in Regensburg; einfach mal googeln.

29.01.2013 | 11:13
von Sascha | Regelverstoß melden
Hallo achim, willkommen im club. das gleiche iss mir auch passiert (wie hier per bericht geschrieben). von mir wollen sie sogar 16,- euro pro monat grundgebühr! leider habe ich mich einschüchtern lassen und einem nachgebesserten vertrag zugestimmt und sofort bezahlt. jedoch wollen sie den neuen vertrag jetzt nicht mehr anerkennen und drohen mit einer inkassofirma, mahnbescheid etc. pass also auf was du machst, sie kennen meiner meinung nach keine "moralischen grenzen"! ein rechtsbeistand iss bei dieser "firma" wohl die beste lösung. eine ganz traurige firmenphilosophie! lg. sascha

03.02.2013 | 10:18
von Achim Graf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag wurde von uns gekündigt und Flexgas nahm die Kündigung an. Was noch fehlt ist die Rückzahlung der geleisteten Vorkasse. Mal sehen wann, das Geld zurück ist.


17.02.2013 | 11:40
von Achim Graf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag ist gekündigt, neuer Anbieter gefunden! Aber die Schlussrechnung von Flexgas und meine Vorkasse fehlt noch. Die warten auf Zitat "alle rechnungsrelevanten Informationen". Habe jetzt eine Frist zur Rückzahlung gesetzt.


12.03.2013 | 19:57
von Achim Graf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlussrechnung kam (per Onlinedownload), dabei fehlte aber die geleistete Vorkasse für 2013. Habe ich so fast erwartet :-( Flexgas nochmals angeschrieben. Wenn die Rückzahlungsfrist erfolglos abgelaufen ist, gehts zum Anwalt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!