927 Views | 03.02.2013 | 21:35 Uhr
geschrieben von Kornelia Geiss

RWE AG (Essen)

Unglaublich!

Bestell-/Kundennummer: x2038457013 und x2037675393

Mein Mann und ich haben letztes Jahr für acht Monate in einer Zwei-Zimmer-Kellerwohnung gelebt.

SCHLAGWORTE

Nach unserem Umzug hat man uns eine Jahresrechnung von 1.161,80 € in Rechnung gestellt. Da fragen wir uns doch, wie so ein enorm hoher Betrag zustande kommt und sind absolut fassungslos.

Nun wohnen wir in Salzbergen, zahlen jeden Monat unsere Rechnung hier. Und weil wir die offene Forderung noch nicht bezahlt haben, will man uns hier in Salzbergen den Strom abdrehen. Die erste Abschlagszahlung erfolgte jedoch am Donnerstag. Zeitgleich hatten wir allerdings diesen oben besagten gelben Brief im Briefkasten.

Zudem erhielten wir auch gleichzeitig eine Wasserrechnung in Höhe von 200,35 €, obwohl unser Vermieter für diese Zahlungen zuständig war.

Da frag ich mich, wo ist heute noch die Gerechtigkeit. Für mich ist die RWE eine reine Abzockmaschine, die kleine Leute am langen Arm verhungern lassen.

Die sollen mir erst mal erklären, wie man auf so einen Betrag kommt in so einer kleinen Kellerwohnung in einem Zwei-Personen-Haushalt.

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Meine Forderung an RWE AG: Eine Erklärung


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Kommentare und Trackbacks (5)


04.02.2013 | 00:25
von ReclaBoxler-2015387 | Regelverstoß melden
Erklärung finden Sie auf: www.gas-magazin.de/strompreise/salzbergen/
Bei einem Stromverbrauch von durchschnittlich 2800KWH würden Sie 911 Euro zahlen bzw entsprechent 607 Euro für 8 Monate.
Nicht jeder verbraucht aber genau 2800KWH, mancher verbraucht mehr mancher weniger, sie gehöhren wohl zu denen die mehr verbrauchen. Wieviel haben Sie denn verbraucht?
Zahlen Sie Ihre Schulden und leiten Sie die Wasserrechnung an den Vermieter weiter.

04.02.2013 | 14:44
von ReclaBoxler-2816128 | Regelverstoß melden
Sie müssen die Nebenkostenabrechnung vom örtlichen Mieterverein prüfen lassen, denn jede 2. Abrechnung ist falsch. Viele Vermieter betrügen, rechnen falsch oder doppelt ab, rechnen Dinge ab die sie gar nicht dürfen usw. - also lassen Sie alles prüfen!

11.02.2013 | 11:52
von Kornelia Geiss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.02.2013 | 12:10
von Kornelia Geiss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang ist noch kein Kommentar oder Erklärung gekommen.


18.03.2013 | 14:39
von Kornelia Geiss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile sind wir richtig enttäuscht das sich die RWE überhaupt nicht meldet um die Angelegenheit zu klären.




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