1406 Views | 04.05.2009 | 14:34 Uhr
geschrieben von Hartmut Andersen

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Flugstornierung

Es wurden im Februar 2008 zwei Flüge Hin/Zurück nach Kreta gebucht und auf Empfehlung der Air Berlin wurde zusammen mit dem Flugpreis eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Drei Monate vor dem Flugtermin mussten die Flüge storniert werden, da aufgrund eines Bandscheibenvorfalles eine Operation notwendig wurde. Die entsprechende fachärztliche Anordnung wurde der Fluggesellschaft mit der Stornierung zugesandt.

SCHLAGWORTE

Daraufhin hat die Air Berlin dennoch den vollen Flugpreis (exklusive Kerosinzuschlag) von uns gefordert und verwies uns an die Versicherung, uns doch um die Flugkostenerstattung selber zu kümmern. Diese sandte uns unendlich Fragebögen zu und lehnte daraufhin die Flugkostenerstattung ab, weil nach ihrer Meinung die Ursachen der Erkrankung schon vor dem Buchungszeitpunkt lag!

Wir zahlten nicht - wofür schließt man denn eine Reiserücktrittsversicherung ab? Wir nahmen einen Anwalt - die anwältlichen Schreiben wurden abgelehnt, daraufhin klagte die Air Berlin.

Zum Entsetzen meiner Frau und mir stützt sich das Urteil vom Amtsgericht Konstanz auf immaginäre "Luftbeförderungsverträge" und redet von Mittelstrecken und Langstrecken und Spartarifen, und Versicherungsvertrag der Versicherung. In keinem Fall wird der Stornierungszeitraum von ca. drei Monaten erwähnt - verurteilt uns die Flüge zu zahlen, alle Kosten zu tragen und eine Berufung wird nicht zugelassen.

Wir möchten diesen Vorgang öffentlich machen, damit der Verbraucher gewarnt wird! Wir empfinden uns betrogen, denn wofür ist eine Reiserücktrittsversicherung sonst da, als für einen notwendingen Reiserücktritt infolge ärztlicher Indikation?

Im übrigen hat jede Krankheit mal einen Anfang. Wenn die Versicherungen so handeln, wie im vorliegenden Fall, können sie in jedem Fall einer plötzlichen Erkrankung den Versicherungsschutz ablehnen. Also ist die Reiserücktrittsversicherung ein Betrug!

Im übrigen hat die gleiche Luftlinie den gleichen Flug nach Kreta einer bekannten älteren Dame erstattet, welche die Reiserücktrittsversicherung über den Reiseveranstalter abgeschlossen hatte. Die Ursache waren plötzlich Kreislaufprobleme. (Wir waren eine größere Gruppe von Reisenden.)

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Den Flugpreis nicht zahlen - 396€


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