Durch Concordia Versicherungen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 317 Views | 24.09.2013 | 18:51 Uhr
geschrieben von Mirko Neu

Concordia Versicherungen (Hannover)

Widerruf der Bezugsberchtigung Lebensversicherung ignoriert!

Bestell-/Kundennummer: 807323098101

Da der Widerruf meinerseits der Concordia vor der Annahme der Schenkung zugegangen ist, durfte diese das Schenkungsangebot an den von meinem Vater benannten Bezugsberechtigten nicht mehr übermitteln.

SCHLAGWORTE

Ein schriftlicher Schenkungsvertrag, der den Widerruf hemmen würde, ist nicht existent! Dadurch fällt die Versicherungssumme ohne jegliche Widerrede in den Nachlass! Die Bearbeiterin der Concordia LV-Leistungsabteilung machte ich mit zahlreichen Einschreiben mit meinem Anliegen und Auszügen aus Urteilen und Gesetzestexten auf geltendes (mein) Recht aufmerksam.

Jedoch wich die Bearbeiterin kein Stück von ihrer ignoranten Haltung. Sie veranlasste die rechtswidrige Auszahlung an den widerrufenen Bezugsberechtigten! Die Rechtslage ist nämlich so, dass die Einsetzung eines Bezugsberechtigten beispielsweise in einem Lebensversicherungsvertrag noch keine vollzogene Schenkung an den Bezugsberechtigten enthält. Vielmehr ist in der Regel die Versicherungsgesellschaft dadurch beauftragt, im Falle des Todes des Versicherungsnehmers dem Bezugsberechtigten ein Schenkungsangebot hinsichtlich der Versicherungssumme zu machen. Die Schenkung an den Bezugsberechtigten kommt erst mit Annahme der Schenkung zustande. Das heißt, der Schenkungsvertrag ist erst wirksam, wenn die Versicherungsgesellschaft ein Angebot gemacht hat und dieses von dem Bezugsberechtigten angenommen wurde.

In dieser Zwischenzeit haben die Erben die Möglichkeit, gegenüber der Versicherungsgesellschaft die Bezugsberechtigung des Bedachten zu widerrufen.

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Meine Forderung an Concordia Versicherungen: Die Auszahlung der Versicherungssumme an mich, den Erben


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Kommentare und Trackbacks (3)


28.09.2013 | 19:11
von Mirko Neu | Regelverstoß melden
 spider monkey 4711 WC:
Was wollen sie mir erzählen!
Natürlich liegt Erbschein vor und richtig lesen kann einen klaren Vorteil bedeuten!

 spider monkey 2213344:
Das ist kein Forum, sondern ein Verbraucherschutzportal, an welches ich mich wende, gerade weil ich nicht unnütz Geld in die Taschen eines Anwalts schippen möchte!

02.10.2013 | 08:32
von Mirko Neu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider keine Lösung in Sicht, das Unternehmen will keinen Fehler eingestehen.
Trotz eindeutiger Fehler schon im Formular für die Änderung des Bezugsrechts, gesteht Concordia nicht ein, an den falschen ausgezahlt zu haben.Es ist mehr als Unverschähmt, hinter was für Aussagen sich der Versicherer versteckt.
Lediglich ein Schreiben der Rechtsabteilung ging ein, leider mit dem selben Unsinn an Rechtfertigungen, wie bisher von den Sachbearbeitern!


06.11.2013 | 18:17
von Mirko Neu endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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