702 Views | 21.10.2013 | 14:15 Uhr
geschrieben von Herr B.

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Verspätung über 4 Stunden - Entschädigung wird nicht gezahlt

Bestell-/Kundennummer: Flug AB6709 am 10.08.2013 / Bearbeitungszeichen V 1059334

Am 10.8.2013 hatte ich diesen Flug von Hamburg nach Nürnberg gebucht, der um 9:40 starten sollte (als Rückflug von AB6706 Nürnberg – Hamburg). Der Start verzögerte sich jedoch um mehr als 4 Stunden. Beim Check-In sprach man noch von einer Verzögerung von 3 Stunden, ohne jedoch Gründe dafür zu nennen. Später wurde die Verzögerung dann auf 4 Stunden erhöht.

SCHLAGWORTE

Ich habe mich noch am selben Abend per E-Mail an Air Berlin gewandt und um Stellungnahme gebeten sowie um die Zusage, dass mir aufgrund Punkt 10 der AGB/ABB sowie Verordnung (EG) 261/2004 die für diesen Fall vorgesehene Entschädigung gezahlt wird.

Seitdem ist außer der Zusendung einer Bearbeitungsnummer, Vertröstungen sowie einem inakzeptablen Angebot (Gutschrift € 120 beim nächsten Flug oder 10 000 topbonus Prämienflugmeilen oder € 75 bar) nichts passiert. Dies habe ich abgelehnt. Wir sind hier nicht auf dem Flohmarkt - es geht um mein Recht. Auch die Einschaltung des LBA und Ankündigung rechtlicher Schritte hat die zuständigen Mitarbeiter bei Air Berlin nicht beeindruckt.

Die Beschreitung des Rechtsweges wollte ich zunächst vermeiden, weil ich auf eine zeitnahe Lösung gehofft habe. Davon kann nun, nach 10 Wochen nicht mehr die Rede sein und es wird wohl nicht anders gehen.

Was aber die Krönung der Geschichte ist: Die Verspätung des Fluges war nicht etwa auf widrige Witterungsbedingungen, einen Defekt an unserer Maschine (AT7) oder andere höhere Gewalt zurückzuführen. Nein, man hat uns vorsätzlich sitzen lassen, weil die Maschine vor Ihrem planmäßigen Flug von Nürnberg nach Hamburg erst einmal nach Berlin und zurück geschickt worden ist. Der Pilot hat sich nach dem Start für die Verspätung entschuldigt und sinngemäß gesagt, dass es Air Berlin eben eingefallen sei, die Maschine erst noch nach Berlin fliegen zu lassen - die Ursache für die Verspätung war also von Anfang an bekannt.

Es ist in meinen Augen eine bodenlose Frechheit, so mit Kunden umzugehen und danach so zu tun, als sei nichts gewesen. Darum werde ich auch nicht zulassen, dass die Sache einfach so ausgesessen wird. Ich verlange die Zahlung der vorgesehenen Entschädigung in Höhe von € 250 oder eine qualifizierte Stellungnahme, dass und warum mir diese nicht gewährt wird.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Kurzfristig: Zahlung der mir zustehenden Entschädigung oder qualifizierte Stellungnahme


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


28.10.2013 | 16:44
von Herr B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.11.2013 | 19:05
von Herr B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem mir AirBerlin erneut ein nicht akzeptables Angebot unterbreitet hat, habe ich heute meinen Anwalt beauftragt, sich darum zu kümmern. AirBerlin weiß, dass ich rechtsschutzversichert bin.


02.12.2013 | 20:24
von Herr B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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