2525 Views | 20.11.2013 | 19:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4414453
Heute habe ich Post vom Jobcenter Bochum bekommen (20.11.20139) - ich soll am 21.11.2013 um 8 Uhr erscheinen. Ich habe den Termin telefonisch abgesagt mit der Begründung, dass der Termin zu kurzfristig ist.
Die nette Dame meinte, sie könnte mir auch telefonisch einen Termin in 2 Std. geben und ich hätte sofort zu erscheinen. Die Gelder werden mir gekürzt, wenn ich nicht komme, dabei beziehen weder ich noch mein Mann und meine Tochter Leistungen vom Jobcenter.
Muss man sich deshalb auslachen lassen und springen, wenn die entsprechende Person das möchte?
Meine Forderung an Jobcenter Bochum:
Stellungnahme
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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ich bin kein Rechtsanwalt, jedoch kann ich hier auf §37 abs. 2 SGB X verweisen, in dem klar geregelt ist, dass ein postalischer Verwaltungsakt, was eine Einladung nunmal ist denn man trifft sich ja nicht auf Kaffee und Kuchen, erst 3 Tage nach Aufgabe in die Post als zugegangen gillt und dabei gillt nicht das Datum des Schreibens sondern der Poststempel. An das bzw. die Sozialgesetzbücher muss sich das Jobcenter ohne wenn und aber halten.
Fällt der Termin in diese 3 Tage, hat man eine sehr gute Rechtsgrundlage für einen Widerspruch gegen die Kürzung
Irgendwelche Gelder müssen Sie von dort bekommen da sonst ein angesetzter Termin bei der entsprechenden Behörde sinnlos wäre.