446 Views | 16.01.2014 | 11:08 Uhr
geschrieben von Jan Steinitz

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Inkasso im Fall von nicht realisiertem DSL-Anschluss

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 5379712

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe eine Frage bezüglich einer Inkasso-Angelegenheit meine Person betreffend.

Da ich durch diese Inaksso-Problematik weder ein Tarifupdate, noch eine Rufnummermitnahme durchführen kann, bin ich ziemlich verärgert.

Im System von 1&1 ist vermerkt, dass ich offene Beträge unter meiner Kundennummer haben soll, obwohl ichMonat für Monat alle anfallenden Beträge per Lastschrift begleiche.

Wie mir die Hotline mitteilte, beziehen sich diese Beträge auf damalige DSL-Verträge, welche jedoch storniert wurden, da sie technisch nicht realisierbar waren.

Nun meine Frage, warum soll ich für Leistungen Geld zahlen, welche nun durch Inkasso eingefordert werden soll, die technisch von 1&1 gar nicht bereit gestellt worden sind!

Ich bin eigentlich ein zufriedener Kunde von 1&1, wenn sich das jedoch nicht klären lässt und 1&1 weiterhin auf die Begleichung dieser Beträge besteht, wird sich das wahrscheinlich bald ändern.

Diese Verträge wurden mir im Control-Center z. B. noch nie als aktive Verträge geführt, aber 1&1 möchte dennoch Geld, wofür!

Wie soll ich DSL nutzen, ohne das der zugehörige Anschluss jemals existierte!
Was für mich die Voraussetzung darstellt um Geld vom Kunden zu verlangen.

Ich möchte von 1&1 eine Stellungnahme zu dieser Situation.

Zu dem habe ich noch nie ein Schreiben eines Inkasso-Dienstes erhalten, was diese Angelegenheit betrifft, wodurch diese Forderungen verjährt sind.

Verjährungsfrist sollte 3 Kalenderjahre sein, welche längst erreicht worden sind.

Ich möchte 1&1 daher bitten, meiner Forderung nachzukommen und diese Sache aus der Welt zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Steinitz

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Fallen lassen jeglicher Inkasso-Ansprüche aufgrund nicht erbrachter Leistung seitens 1&1 + Verjährung!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


16.01.2014 | 11:10
von Jan Steinitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!