Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 843 Views | 29.01.2014 | 14:58 Uhr
geschrieben von Schumann

Stromio GmbH (Magdeburg)

Stromio verweigert Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000121889075 Vorgangsnummer: 4229202#5a50166

Ich bin seit dem 01.09.2012 Kunde der Stromio GmbH und beziehe meinen Strom über das Produkt "grünstrom 12".

SCHLAGWORTE

Am 28.11.2013 wurde ich über ein Schreiben aufmerksam gemacht, dass der Strompreis zum 01.01.2014 steigen wird.

"Ihr Arbeitspreis erhöht sich damit zum 01.01.2014, bzw. bei späterer Aufnahme der Belieferung zum Lieferbeginn insgesamt um 1,04958 Cent pro Kilowattstunde auf 0,287716 EUR/kWh brutto. "

Daraufhin reichte ich am 03.12.2013 schriftlich die Kündigung zum 01.01.2014 auf Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG ein.

Erst am 08.01.2014 erhielt ich Antwort. Meine Kündigung wurde abgelehnt und es wurde auf eine Vertragsbindung bis zum 31.08.2014 hingewiesen. Mein Sonderkündigungsrecht wurde nicht einmal erwähnt.

" (.) leider müssen wir Ihre Kündigungsanfrage zum gewünschten Termin 01.01.2014 ablehnen, da für Sie eine Vertragsbindung bis zum 31.08.2014 besteht. "

Unverzüglich (14.01.2014) legte ich auf das Schreiben der Stromio GmbH Beschwerde ein. In diesem forderte ich auf, die Kündigung zu akzeptieren und eine Stromkostenberechnung auf Grundlage des bisherigen Arbeitspreises durchzuführen.

Heute erhielt daraufhin eine E-Mail, die meine "Allgemeine Anfrage" (Das war eine Beschwerde!) mit folgenden Zeilen abtat:

"Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen. Ihr Vorteil: Jede Senkung oder Abschaffung dieser Bestandteile in der Zukunft führt automatisch auch zu einer Senkung Ihres Strompreises. (.) Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht gegeben, da gesetzliche Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen unabhängig davon weiterberechnet werden können. "

Die direkte Auseinandersetzung mit der Stromio GmbH stellt sich als nicht zielführend heraus. Kündigung auf Grundlage des EnWG's und Beschwerden werden mit Standardschreiben abgetan. Die Verbraucherzentralen und das Bundesverbraucherministerium haben dazu eine klare Meinung, welche die Rechte der Verbraucher stärkt. Klauseln, die das Sonderkündigungsrecht bei der EEG-Umlage ausschließen, sind schlicht unwirksam.

Sollte diese Beschwerdeform auch keine Wirkung haben, werde ich mich mit meinem Anliegen an die Schlichtungsstelle in Berlin wenden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Unverzügliche Kündigung des Stromvertrages und Nachberechnung auf Grundlage des bisherigen Arbeitspreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.02.2014 | 07:14
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (9)


29.01.2014 | 21:45
von Schumann | Regelverstoß melden
Erstmal vielen Dank für die Kommentare und Tipps zu meiner Beschwerde. Ich werde Stromio hiermit noch eine Woche Zeit lassen zu reagieren und meinen Forderungen nachzukommen, dann gehts zur Schlichtungsstelle. Für mich stellt sich Frage nach einer Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechtes überhaupt nicht. Ähnlich wie in vielen Fällen hier, ist das eine klare Angelegenheit. Den Zählerstand habe ich in meinen Unterlagen notiert und kann ihn bei Bedarf jederzeit an den Stromanbieter und Netzbetreiber melden. Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werde ich diese ihr umgehend posten.

04.02.2014 | 23:07
von Schumann | Regelverstoß melden
Ich habe gestern nun Antwort erhalten. Man zeigt sich weiter uneinsichtig. Ich werde jetzt die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Anbei die erhaltene E-Mail.
Vorausgesetzt sie geht diesmal durch, als ich es gestern versuchte, wurde sie von ReclaBox zurückgehalten. Ohne Antwort!

"Sehr geehrter Herr (.),
ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.
Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.
Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2014 resultieren aus staatlichen Erhöhungen, welche wir lediglich 1 zu 1 an Sie weitergeben.
Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig.
Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.
Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.
Selbstverständlich können Sie, die Höhen, dieser hoheitlichen Abgaben jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.
Eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages lehnen wir daher weiterhin ab und bestätigen Ihnen nochmals das Vertragsende am 31.08.2014.
Ich bedauere, Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen zu können und bitte Sie dennoch, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer (.) erreichbar. "

04.02.2014 | 23:13
von Schumann | Regelverstoß melden
Das Problem ist immer noch nicht gelöst. Ich habe gestern eine E-Mail erhalten, die meine Kündigung weiter ablehnt. Ich hätte diese hier gerne veröffentlich, allerdings verhindert ReclaBox die Veröffentlichung. Sie muss erst geprüft werden - seit gestern! Und dies ohne Mitteilung oder Antwort, was nun damit ist.
Wie dem auch sei, ich werde mich nun an die Schlichtungsstelle Energie wenden!
PS Ist dies zunehmend zu beobachten, dass es Stromio jetzt bis auf das Letzte ausreizt? Von mir aus gern, schon aus Prinzip!

05.02.2014 | 15:55
von Schumann | Regelverstoß melden
So, die Beschwerde ist eingereicht. Ging supereinfach! Ich kann jedem, der vielleicht davor zurückschreckt, weil ein wenig Mühe macht, nur ermuntern, dies auch zu tun.
Schauen wir mal was passiert. Ich werde dies hier umgehend posten.

06.02.2014 | 13:54
von Schumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde wurde abgelehnt und liegt nun bei der Schlichtungsstelle Energie. Ich werde den Stand hier aktuell halten.
Übrigens: Was ist mit meinen Nachrichten, die ich hier veröffentlichen wollte. Diese sollten geprüft werden, aber ich habe dazu seit Tagen keine Antwort von Ihnen?


08.02.2014 | 08:11
von ReclaBoxler-7492981 Beobachter | Regelverstoß melden
Hallo Herr Schumann,
nachdem STROMIO in Ihrem Fall (sonderbarer Weise) NICHT "einlenkt", obwohl der Sachverhalt EINDEUTIG ist, noch einmal im Anschluß meine Kommentare, die unsere "RECHTSEXPERTIN" (Frau Reclaboxler-7492981) hat löschen lassen, weil sie ihre UN-FÄHIGKEIT zur sachlichen Beurteilung von Tatsachen "entlarven".
Lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein, ob die von Ihnen akzeptierten AGB wirksam sind oder nicht. Fakt ist, dass mehr weiter gegeben werden soll, als durch staatliche veranlasste UMLAGEN begründet ist. Das könnte eine "Sackgasse" werden.
Ausführliche Begründung siehe weiter unten.

Und hüten Sie sich vor allem vor der ständig von ihr vorgeschlagenen Webseite www.bezahlbare-energie.de.
Dieser ominöse Verein kassiert selbst Provisionen für die Vermittlung von Energieverträgen und verwendet dabei den Rechner von VERIFOX!
Mehr muss man dazu gar nicht schreiben.

von ReclaBoxler-7483981 Beobachter | 29.01.2014 | 21:37

Bevor man sich hier über die Frage "ereifert", ob eine Weitergabe der hoheitlichen Belastungen ein Sonderkündigungsrecht auslöst, muss man doch zuerst prüfen, was weiterbelastet werden soll!

Rechnet man die Differenz der einzelnen Umlagen (die erhöht - in einem Fall aber auch gesenkt wurden) zusammen, kommt man zu einer Gesamterhöhung von 0,787 Cent/kWh NETTO bzw. 0,93653 Cent/kWh BRUTTO inkl. MWSt.

Damit stellt sich die Frage Sonderkündigungsrecht ja oder nein gar nicht mehr! Es soll mehr erhöht werden, als die gesetzlichen Umlagen hergeben ----> Sonderkündigungsrecht,

Tja, liebe Frau ReclaBoxler-7492981, diese kleine - ABER ENTSCHEIDENDE - Feinheit ist Ihnen natürlich wieder entgangen!

von ReclaBoxler-7483981 Beobachter | 29.01.2014 | 22:40

Frau ReclaBoxler-7492981,

Sie und Ihre gebetsmühlenartigen Wiederholungen der "höchstrichterlicher Rechtsprechung" sind jedes Mal aufs Neue erheiternd!
Jeglichen Nachweis ihrer bloßen Behauptungen bleiben Sie wie IMMER schuldig!

Zum Thema Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der gesetzlichen Umlagen gibt es viele, meist übereinstimmende Meinungen, die ich grundsätzlich ja mittrage. NUR - es gibt KEINE Entscheidungen dazu.
Weder von der Schlichtungsstelle, noch von einem (mir bekannten) Gericht - und schon gar nicht vom BGH.
Auch hat noch kein Gericht die Unwirksamkeit der AGB-Klausel der Stromio dazu festgestellt. Oder können Sie dazu auch nur ein einziges Urteil dazu vorlegen?

Und selbst wenn Sie Eines hätten - würde Ihnen das nicht mit Sicherheit weiterhelfen, denn schauen Sie nur einmal, was der von Ihnen immer wieder hochgelobte BdEV schreibt:

"Das Urteil eines Gerichts hat rechtliche Bedeutung nur für die am Gerichtsverfahren beteiligten Parteien. Aus einem „fremden“ Gerichtsverfahren lassen sich dementsprechend allenfalls Argumente auf andere Fälle übertragen, nicht aber das Urteil selbst. "

Alle von Ihnen aufgestellten Behauptungen müssen Sie vor Gericht erst einmal erstr-eiten! VIEL SPASS dabei! Ein Beweis mehr, wie ahnungslos Sie tatsächlich sind!

Bei dem von mir aufgezeigten Weg brauchen Sie sich nur auf die vereinbarten AGB berufen und gut ist!

Die Frage nach der Wirksamkeit des Preiserhöhungsbegehrens stellt sich dadurch nämlich gar nicht.

Der Kunde hat sein vertraglich (in den AGB) vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt - FERTIG!
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1 reclabox beschwerde de 271683 teaser


12.02.2014 | 16:17
von Schumann | Regelverstoß melden
Eine Woche nach Einreichung der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie hat sich Stromio jetzt bei mir gemeldet. Sie bieten mir die Beendigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Ebenso werden sie meine Verbrauchswerte ohne die Preiserhöhung berechnen. Ich habe unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der "nächstmögliche Zeitpunkt" spätestens der 01.03.2014 sein soll. Sobald die Beendigung und der Wechsel vollzogen sind, werde ich dies hier bekannt geben und die Beschwerde als gelöst vermerken.

12.03.2014 | 18:27
von Schumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Wechsel scheint mittlerweile vollzogen. Eine Endabrechnung habe ich jedoch noch nicht erhalten. Ich werde das Problem daher noch nicht als gelöst betrachten, dies aber nach Erhalt der Rechnung hier bekannt geben.


15.03.2014 | 10:36
von Schumann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe gestern die Endabrechnung erhalten. Der Strompreis wurde mit dem Arbeitspreis aus 2013 berechnet. Der Fall ist damit gelöst.




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