Durch mycoupon.tv endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1196 Views | 08.02.2014 | 19:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1509973

mycoupon.tv (Frankfurt)

Mycoupon.tv verstößt gegen Fernabsatzgesetz

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 576

Habe über mycoupon.tv (von Web.de Bestprice beworben) sechs Stück Wertgutscheine über je 50,- EUR mit 50% Rabatt erworben.

Wert: 300,- EUR

Zahlbetrag: 150,- EUR

Für diesen Betrag habe ich sechs Gutscheincodes binnen 3 oder 4 Tagen erhalten, die ich wiederum bei mycoupon in echte verwendbare Gutscheine bei diversen Anbieten 1zu1 einlösen kann. Diesen Schritt habe ich aber nie abgeschlossen, sondern umgehend den Kauf stornieren wollen.

mycoupon lehnte dies strikt ab. Zwei weitere Male versuchte ich per Mail eindringlich mein Recht auf Rückgabe einzufordern, mycoupon schweigt.

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, besteht auch bei Gutscheinhändlern auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes grundsätzlich eine 14-Tage Rückgabemöglichkeit.

mycoupon lehnt dies kategorisch ab und schweigt sich seit dem aus.

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Meine Forderung an mycoupon.tv: 150,- EUR


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Kommentare und Trackbacks (12)


12.02.2014 | 19:57
von Bubi1 | Regelverstoß melden
Mir ging es auch so, ich bin dabei mein Geld zurück zu erhalten!
Die Firma meldet sich seit dem 20,01,2014 nicht zurück, die Impressumadrese stimmt wohl nicht,
meine Post kam unzustellbar zurück!

16.02.2014 | 20:26
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Hallo!

auch ich bin Opfer des Frankfurters Delal Basak und hab ihn wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt.

Meine Rechtsanwältin ist beauftragt, meinen Rückzahlungsanspruch auch gegen Web.de selbst durchzusetzen. Web.de wirbt mit einem besondere Prüfversprechen und haftet aus selbst aus Vertrauenshaftung (§ 311 BGB) gegenüber dem Web.de Kunden, denen Sie dieses Angebot geschickt hat.

Hier ist meine Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/73674-mycoupon-tv-frankfurt-gutscheine-von-mycoupon-tv

Bei Fragen gerne an mich wenden.

17.02.2014 | 10:51
von ReclaBoxler-1509973 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.02.2014 | 12:18
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Hier meine Parallelbeschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/73674-mycoupon-tv-frankfurt-gutscheine-von-mycoupon-tv?solve=4f5e0400c15c681b523e1bcb78e2381676a88e36

18.02.2014 | 09:34
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Auch Web.de selbst dürfe haften, sofern das Angebot auf die Bewerbung durch Web.de im Rahmen des Best-Price Konzepts wahrgenommen wurde:

de.reclabox.com/beschwerde/73979-1und1-media-web-de-karlsruhe-web-de-best-price-wirbt-fuer-unserioesen-anbieter-mycoupon-tv

19.02.2014 | 14:27
von Holger I. | Regelverstoß melden
Hallo!

Auch ich bin betroffen und stehe inzwischen in Kontakt mit der Polizei und habe Anzeige erstattet.

Fast schon Lustig ist inzwischen der Mailkontakt mit Frau Sina Müller (wenn der Name denn authentisch ist) von mycoupon.tv: Man will mir ständig weis machen, dass bei der Bestellung ersichtlich ist, dass man bei der Auswahl der 25€ und 50€-Gustcheine diese NICHT für Amazon / Aral einlösen kann.

Obwohl die Gutscheine alle gleich aussehen (außer dessen Wert als Zahl), erfolg bei der Bestellung über die Drop-Down-Auswahl eben kein Hinweis, dass die höherwertigen Gutscheine NICHT für alle Angebote auswählbar sind. Siehe Video bei Youtube:

youtu.be/hn5U9LxGzT4

Denen sind alle Argumente völlig egal "Das stand da vorher. bla"

Wenn man sich die Seite und die Gutscheine also nicht vorher ganz genau angesehen hat, hat man keine Chance, deren Masche zu erkennen.

Auf der zweiten Seite steht sogar: "Der/die Beschenkte hat die Möglichkeit den Gutschein Anbieter selbst auszusuchen. "
-> Das was ganz klar auch nicht der Fall.

Das alles ist denen völlig egal.
Klar, mein Geld haben die ja. Ein Seriöses Unternehmen würde derartiges Verhalten nicht an den Tag legen und zumindest einen Umtausch nicht benutzter Gutscheine zulassen, mal ganz unabhängig vom gesetzlichen Widerruf betrachtet.

Das Konzept der Seite ist also in der Tat eine reine Bauernfängerei!

Bei web.de sind die auch schon nicht mehr gelistet.
Man hätte bei der Zahlung per Überweisung skeptisch werden müssen. So weit ist es schon.

19.02.2014 | 14:38
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Hallo!

Danke für Deinen Hinweis.

Der Anbieter muss nach Widerruf alles zurückzahlen. Hier gilt das Fernsabsatzgesetz, an das man sich dort offenbar nicht hält. Eine Meldeanfrage hat ergeben, dass der vermeintliche Geschäftsführer Delal Basak dort nicht gemeldet ist. Das ganze stinkt zum Himmel.

Ich werde mich zunächst an Web.de (1und1) halten. Dort hat man auf meine Forderung bisher nicht reagiert. Wenn das so bleibt, reiche ich noch diesen Monat Klage ein. Mit Rechtsschutz ja kein Problem. Das ganze stinkt zum Himmel. Meine Strafanzeige gegen den Gutscheinanbieter liegt bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Abteilung Wirtschaftsdelikte. Auch hier interessant, was man dort dazu sagen wird.

19.02.2014 | 21:22
von ReclaBoxler-2464583 | Regelverstoß melden
Hallo,

auch ich bin betroffen, habe ebenso die bestellten Gutscheine nicht abgerufen und direkt wieder storniert. Erst per Mail, dann auch gleich schriftlich per Einschreiben, was als unzustellbar zurück kam. Hatte ebenfalls mit "Sina Müller" Mailkontakt. Auch per Fax und Telefon ist die Firma nicht erreichbar und ich habe bis heute mein Geld nicht zurück. Ich werde morgen bei der Polizei Anzeige erstatten. Ebenso habe ich an web.de geschrieben, jedoch bislang keine Antwort erhalten.

03.03.2014 | 11:40
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Nachdem meine Anwältin Druck auf Web.de ausgeübt hat, hat Web.de offenbar seinerseits auf seinen Werbepartner Yourdays Media Druck ausgeübt. Dieser hat nun schließlich - nach mehreren Anläufen und häppchenweise - die gezahlten 175 Euro an mich zurücküberwiesen.

Viel Glück Euch bei der Durchsetzung. Man sollte sich ruhig an Web.de halten. wenn der Werbepartner nicht zahlt, besteht eine gute Chance sich das Geld von Web.de zu holen.

03.03.2014 | 14:02
von ReclaBoxler-1509973 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


03.03.2014 | 15:10
von Bubi1 | Regelverstoß melden
Ich habe mich auch an web.de gewendet, die haben mich an mycoupon weiter verwiesen und meine Bedenken und mails werden von web.de nicht beantwortet!
Web.de nimmt die Probleme Ihrer Kunden nicht ernst und versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen!
Seit wochen kontaktiere ich den Service, die tun nichts!
Mein Geld habe ich noch nicht zurück, wer hat schon immer einen Anwalt?
Viele Grüße auf eine Antwort wartend, Peter

03.03.2014 | 15:17
von Markus Hase | Regelverstoß melden
Du hast völlig recht. Web.de will das ganze aussitzen. Manchmal sollte man sich dann allerdings einen Anwalt nehmen und sich von solchen Unternehmen nicht an der Nase herumführen lassen. Schließlich muss Web.de diesen bezahlen, wenn Du recht bekommst.



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